Dem Leid ein Ende setzen: Nottötung von Schweinen
(03.05.2017) Hat sich ein Schwein schwer verletzt oder leidet es durch eine Erkrankung, kann es nötig sein, es zu töten. Landwirte und Tierärzte sind aufgerufen, dafür zu sorgen, dass Nottötungen verantwortungsbewusst und tierschutzgerecht verlaufen. Über rechtliche und fachliche Hintergründe informiert Der Praktische Tierarzt im aktuellen Open-Access-Artikel.
Wer Tiere tötet, muss laut Tierschutzgesetz die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten dafür besitzen. Sachkenntnis ist laut der Autoren Claudia Meier und Martin von Wenzlawowicz essenziell, denn: Die Überlebensfähigkeit erkrankter oder verunfallter Tiere muss schnell und richtig eingeschätzt werden.
Wirtschaftliche Aspekte allein sind kein vernünftiger Grund, wie ihn das Tierschutzgesetz als Voraussetzung für eine Euthanasie fordert.
Dann ist eine geeignete, schmerzfreie Methode zur Betäubung und Tötung zu wählen. Schließlich müssen die Effektivität der Betäubung beurteilt und der Eintritt des Todes sicher festgestellt werden. Regelmäßige Fortbildungen sind daher für jeden Beteiligten unbedingt empfehlenswert.
Saugferkel werden meist mit einem stumpfen Schlag auf den Kopf betäubt. Für das Personal ist es vor allem mental nicht einfach, die Tiere so sicher zu treffen, dass der Betäubungserfolg unmittelbar eintritt.
Ebenfalls weit verbreitet, aber unzulässig und unsicher, ist der Schlag auf eine Kante. Meier und Wenzlawowicz plädieren daher für eine Zulassung des nicht-penetrierenden Bolzenschusses für Ferkel bis 5 kg Lebendgewicht.
Unmittelbar nach der Betäubung müssen die Tiere in jedem Fall entblutet werden, damit der Tod sicher eintritt. Eine mögliche Alternative ist eine Kohlendioxid-Tötung, der eine Sedierung vorausgehen sollte, um die Belastung der Ferkel zu reduzieren.
Für die Nottötung größerer Schweine eignet sich vor allem die Elektrobetäubung mit anschließender Entblutung. Eine Injektion zur medikamentösen Euthanasie darf nur der Tierarzt verabreichen.
Unnötig langes Leiden zu verhindern, ist eine Pflicht jedes Tierhalters. Im Rahmen der Betreuung von Schweinebeständen sollten auch Tierärzte sich dafür einsetzen, dass der Betrieb Nottötungen sorgfältig und fachlich korrekt behandelt.
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