Was bringt die Zukunft hinsichtlich der Registrierkassenverordnung?
(26.11.2015) Serie: net4vet.com wird zur Registrierkasse (Teil 3/3)
Der erste wichtige Stichtag ist schon sehr nahe. Ab 1.1.2016 gilt die Registrierkassenpflicht samt Belegerteilungspflicht.
Der zweite große Tag der Verordnung ist dann ein Jahr später am 1.1.2017 bis dahin brauchen alle Kassensysteme technische Sicherheitseinrichtungen.
Ab 1.1.2017 müssen alle Kassensysteme zusätzlich über einen Manipulationsschutz, eine technische Sicherheitseinrichtung gemäß § 131b Abs. 2 verfügen.
Diese Sicherheitseinrichtung besteht aus einer Verkettung der Barumsätze mit Hilfe der elektronischen Signatur der Signaturerstellungseinheit.
Folgende Vorgaben sind einzuhalten:
- Schnittstelle zu einer Sicherheitseinrichtung mit einer Signaturerstellungseinheit.
- Verschlüsselungsalgorithmus AES 256.
- Kassenidentifikationsnummer.
Zur Vorbereitung auf die verpflichtende Einführung einer technischen Sicherheitseinrichtung treten bereits mit 1.7.2016 folgende Bestimmungen in Kraft:
- Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung für die Registrierkasse.
- Beschaffung der Signaturerstellungseinheit.
- Registrierung der Signaturerstellungseinheit (§ 16 RKS-V) Anmeldung über Finanz Online.
- Datenbank über Sicherheitseinrichtungen für die Registrierkassen.
- Sachverständige Begutachtung geschlossener Gesamtsysteme.
Registrierkassen-Kunden haben es gut, denn net4vet.com garantiert seinen Kunden mit Registrierkassenpaket, dass alle Anforderungen der Registrierkassensicherheitsverordnung umgesetzt werden somit auch jene die erst ab 2017 zum Tragen kommen werden.
Kontakt:
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Mag. Oliver Szikonya
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