Tierschutzombudspersonen fordern Anti-Qualzucht-Paket

(22.05.2023) Weisungsfreie Expert*innen der Bundesländer drängen auf Umsetzung des Anti-Qualzucht-Paketes

In der aktuellen Diskussion um eine geplante Gesetzesnovelle, die ein verschärftes Vorgehen gegen Qualzucht ermöglichen soll, melden sich nun die Tierschutzombudspersonen aus acht österreichischen Bundesländern zu Wort: Das von ihnen und anderen Expert*innen geforderte und vom zuständigen Gesundheitsministerium ausgearbeitete Anti-Qualzucht-Paket muss nun rasch kommen, um Qualzucht bedingtem Tierleid endlich ein Ende zu setzen.

Die betroffenen Tiere leiden zum Teil ihr Leben lang unter angezüchteten Deformationen oder erblichen Krankheiten – oftmals nur damit sie einer bestimmten Optik entsprechen. Jeder Wurf, bei dem davon auszugehen ist, dass die Tiere von Schmerzen, Leiden und Schäden betroffen sind, ist einer zu viel!

Zu Lasten von Tieren und Konsument*innen

Die Tierschutzombudspersonen fordern, dass die Bestimmungen in Bezug auf Qualzucht im Bundestierschutzgesetz ehestmöglich effektiviert werden.

Leider ist der Trend zu Hunde- und Katzenrassen, die – oftmals aufgrund ihrer Optik – unter schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden, ungebrochen.

Die Zucht ohne entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung von Qualzuchten geht nicht nur zu Lasten der betroffenen Tiere, sondern auch der Konsument*innen, die in gutem Glauben um viel Geld Rassetiere erwerben – und möglicherweise kranke Welpen erhalten.

Anti-Qualzucht-Paket bringt auch Vorteile für verantwortungsbewusste Züchter*innen

Die Tierschutzombudspersonen aus Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien drängen daher auf eine rasche Umsetzung des per Nationalrats-Entschließung vom 15. Dezember 2021 politisch abgesegneten und im Vorjahr vom zuständigen Ministerium ausgearbeiteten Anti-Qualzucht-Pakets.

Im Rahmen des Maßnahmen-Pakets soll eine wissenschaftliche Kommission eingerichtet werden, die objektiv und am aktuellen Stand der Wissenschaft festlegt, welche Tiere zur Zucht geeignet sind und welche nicht.

Aufgrund dieser Vorgaben müssen für jedes Zuchttier Befunde bezüglich Qualzuchtmerkmale vorgelegt werden. Nur nach positiver Bewertung des einzelnen Tieres soll eine Zucht-Plakette vergeben werden. Zur Vereinfachung der Kontrolle durch die Behörden soll dieses „Pickerl“ in der Heimtierdatenbank erfasst werden.

Weiters sollen Zuchtstätten ab einer relevanten Größe einer Bewilligungspflicht unterliegen, wie es auch bei anderen tierschutzrelevanten Einrichtungen und Aktivitäten üblich ist.

Von diesen Maßnahmen werden auch alle verantwortungsbewussten Züchter*innen profitieren: Mittels Plakette und Bewilligung erhalten sie ein „staatliches Qualitätssiegel“.


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