Ausbreitung der Geflügelpest in Europa schreitet voran
(09.01.2017) Vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der heimischen Geflügelbestände werden verordnet
In Europa breitet sich seit November die Geflügelpest (H5N8) ungebremst weiter aus. In den letzten Monaten wurden insgesamt 398 Fälle bei Hausgeflügel und 351 Fälle bei Wildgeflügel behördlich festgestellt. Insgesamt sind bereits 18 Staaten in Europa betroffen.
Bis dato sind weltweit keine Erkrankungsfälle von Menschen mit H5N8 bekannt geworden, daher handelt es sich ausschließlich um eine Tierseuche, welche alle Arten von Geflügel betreffen kann.
Die slowakischen und tschechischen Behörden haben in den vergangenen sieben Tagen neue Fälle von H5N8 in der Nähe von Bratislava und Brünn bestätigt.
Auf Basis der Analyse der aktuellen epidemiologischen Situation kam man überein, dass das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen werden soll.
Das bedeutet, dass zum Schutz der heimischen Geflügelbestände gemäß Geflügelpestverordnung Biosicherheitsmaßnahmen zu treffen sind. Diese Maßnahmen sind insbesondere:
- Unterbringung in geschlossenen Haltungseinrichtungen , die zumindest nach obenhin abgedeckt sind,
- Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen,
- Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen,
- Die Tierhalter haben vermehrtes Augenmerk auf die Gesundheit der Bestände zu legen und allfällige Veränderungen (wie z.B. Rückgang der Legeleistung, Abfall der Futter- und Wasseraufnahme und erhöhte Sterblichkeit) umgehend dem betreuenden Tierarzt bzw. der Behörde zu melden.