AGES untersucht Bienenverluste in Zusammenhang mit Maisaussaat

(30.04.2011) Indizien deuten darauf hin, dass die Zulassungsbestimmungen nicht lückenlos eingehalten werden

Obwohl es  teilweise Anwendungsverbote und klar definierte Auflagen in den  Zulassungsbestimmungen und Anwendungsvorschriften für die Aussaat von insektizidgebeiztem Mais- und Kürbissaatgut gibt, werden vereinzelte Fälle von Bienenschäden im Zusammenhang mit dem Maisanbau gemeldet.

Auffallend ist, dass die Schadensmeldungen aus denselben Regionen stammen, die bereits in den Vorjahren betroffen waren.

Wie die bisher verfügbaren Daten im Zuge der Erhebungen im Forschungsprojekt Melissa zeigen, kann zumindest teilweise ein Zusammenhang zwischen Bienenschäden und insektizidgebeiztem Saatgut nicht ausgeschlossen werden.

Die Kontrolle der Saatgutqualität durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) in der AGES  hat gezeigt, dass die Grenzwerte für den Abrieb in allen Fällen eingehalten worden sind.

 Allerdings gibt es Indizien dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben bei der Aussaat nicht eingehalten wurden: Das gilt insbesondere hinsichtlich der erlaubten Windgeschwindigkeit zur Aussaat und für die Vorschrift, die Staubabdrift in benachbarte blühende Pflanzenbestände zu vermeiden.

Diese Verdachtsmomente unterstreichen die Notwendigkeit von verstärkten Kontrollmaßnahmen der gesetzlichen Vorgaben durch die zuständigen Landesbehörden.

Bis 26.4.2011 wurden Bienenschäden aus drei Bundesländern – Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark – gemeldet.

Eine endgültige Bewertung der Ursachen für die bisher beobachteten Bienenschäden kann erst durchgeführt werden, wenn die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen bzw. des Vorkommens von Parasiten und Krankheitserregern vorliegen. Proben werden derzeit von der AGES gezogen.


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