Bundestierschutzpreis 2018
(07.09.2018) Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz vergibt heuer zum fünften Mal den Bundestierschutzpreis.
Dieser Preis wurde ins Leben gerufen, um Personen öffentlich auszuzeichnen, die sich durch ihr großes Engagement zum Wohle der Tiere besonders verdient gemacht haben.
Die eingereichten Projekte werden von einer fachkundigen, hochkarätigen Jury beurteilt. Aus allen Bewerbungen werden 3 Preisträgerinnen bzw. Preisträger ausgewählt.
Alle Personen, die sich engagiert für den Tierschutz einsetzen und einige der unten angeführten Kriterien erfüllen, sind herzlich zur Bewerbung eingeladen!
Bewerben können sich Einzelpersonen deren Projekte aus dem landwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Bereich stammen und abgeschlossenen sind, sowie auch Personen, die seit längerer Zeit im Tierschutzbereich tätig sind. Der Bundestierschutzpreis 2018 ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert.
Kriterien
- besonderes Engagement
- praktische Leistung, Ergebnisse
- Originalität und Innovationsgehalt
- Nachhaltigkeit
- hohe Qualität
- Breitenwirkung, praktische Leistung, Vorbildwirkung
- Zukunftsperspektive
- über Anforderungen des Tierschutzgesetzes und den Verordnungen wesentlich hinausgehend
- Projekte mit einer guten gesamtbetrieblichen Lösung (im landwirtschaftlichen Bereich)
Einreichungsunterlagen
- Dokumentation und Beschreibung des Projekts
- Begründung der Tierschutzrelevanz und Bedeutung für die Praxis
- Zusätzlich bei Vereinen das Gründungsjahr bzw. eine Kurzbeschreibung bei landwirtschaftlichen Betrieben (Betriebsspiegel)
Bewerbung
Bewerbungen sind mit vollständigen Unterlagen bis spätestens Freitag, den 14. September 2018 an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz unter [email protected] einzureichen.