DSGVO – EU Datenschutz Grundverordnung

Hier finden Sie eine Sammlung zu Berichten, die die neue ab 25. Mai 2018 geltende Rechtslage zur EU Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) betreffen. Im Englischen wird sie auch als General Data Protection Regulation oder GDPR bezeichnet.

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DSGVO: Ist WhatsApp noch erlaubt und wäre Signal eine Alternative?

Der beliebte Instant-Messenger „WhatsApp“ eignet sich für Gruppenchats, Textnachrichten, kostenlose Sprachanrufe sowie für den Austausch von Fotos und Videos. Leider steht er im Konflikt mit der DSGVO und könnte Ihnen eine empfindliche Strafe eintragen. Die alternative App „Signal“ ist davon nicht betroffen.
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DSGVO: Software für die Tierarztpraxis

Die ab 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung wirft natürlich auch die Frage auf, ob die in der Praxis eingesetzte Software bereits ausreichend darauf vorbereitet ist. Ein Rundruf unter den Anbietern.
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DSGVO: Könnten Sie auf einen derartigen Brief bereits korrekt reagieren?

Der kanadische Datenschutzexperte Constantine Karbaliotis von PwC konnte mit seinem „Nightmare Letter“ veranschaulichen, was auf die Unternehmen – und Tierärzte – mit der ab 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung zukommt.
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DSGVO: Könnten Sie auf einen derartigen Brief bereits korrekt reagieren?

Der kanadische Datenschutzexperte Constantine Karbaliotis von PwC konnte mit seinem „Nightmare Letter“ veranschaulichen, was auf die Unternehmen – und Tierärzte – mit der ab 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung zukommt.
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vets4vets

Datenschutz mit der neuen EU-Verordnung: Wie Sie Ihre Tierarztpraxis gesetzeskonform machen

Seminar mit IT & Security Specialist Christoph Illnar am 29. April 2018 in Maria Enzersdorf
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myvetlearn

eLearning-Kurs zur EU-Datenschutz-Grundverordnung - Was Tierarztpraxen beachten müssen

Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Damit gehen zahlreiche Änderungen der bislang geltenden Datenschutzbestimmungen einher
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DSGVO und die Tierarztpraxis – die Zeit läuft

Für die Datenschutzgrundverordnung muss ab 25. Mai 2018 auch in der Tierarztpraxis alles vorbereitet sein. Falls Sie noch kein Verfahrensverzeichnis haben, dann ist jetzt höchste Zeit, denn die Erstellung lässt sich nicht in einer Stunde erledigen.
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inBehandlung Praxissoftware

Datenschutz mit inBehandlung Tierarztsoftware

Tierärzte haben sicherlich aus den Medien und der Fachpresse entnommen, dass dem Datenschutz in 2018 eine besondere Bedeutung zukommt
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Seminar: Datenschutz mit der neuen EU-Verordnung

Wie Sie Ihre Tierarztpraxis gesetzeskonform machen. VETS4VETS bietet Ihnen in Kooperation mit dem VET-MAGAZIN eine praxisorientierte Fortbildung zur DSGVO.
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DSGVO: Pflicht zur Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses

Die Dokumentationspflichten sind ein wichtiger Baustein in der neuen Datenschutz-Grundverordnung. Sie dienen dem Nachweis der Erfüllung der Pflichten, vor allem in Bezug auf die Rechte der Betroffenen. Im Zentrum steht das Verzeichnis aller Datenverarbeitungen, das Verarbeitungsverzeichnis.
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DSGVO: Hohe Geldbußen bei Verstößen und zusätzlich zivilrechtliche Haftung

"Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen für Verstöße gegen die DSGVO in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist."
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DSGVO: Aufgaben und Befugnisse der Datenschutzbehörde – mit Strafdrohungen

Zum Jahreswechsel betrachten wir, wie sich die Aufsichtsbehörde nach der ab 25. Mai 2018 geltenden DSGVO verändern wird und warum das alle betrifft.
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DSGVO: Angemessene Sicherheit bei der Datenverarbeitung

Das Thema der Datensicherheit nimmt in der ab 25. Mai 2018 geltenden DSGVO eine zentrale Rolle ein. Für die Tierarztpraxis bedeutet das: nicht alles, was bisher gut war, entspricht dann noch den Vorgaben.
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DSGVO: Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung beim Tierarzt

Wer ab 25. Mai 2018 mit seinen Klienten in Kontakt treten möchte, benötigt dazu in vielen Fällen eine Zustimmungserklärung.
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DSGVO: Ist Ihre Tierarztpraxis schon fit?

Neues EU-weit geltendes Gesetz muss ab 25. Mai 2018 auch von Tierärzten beachtet werden, denn ab diesem Zeitpunkt drohen hohe Geldstrafen!
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