Seminar: Datenschutz mit der neuen EU-Verordnung
(09.03.2018) Wie Sie Ihre Tierarztpraxis gesetzeskonform machen. VETS4VETS bietet Ihnen in Kooperation mit dem VET-MAGAZIN eine praxisorientierte Fortbildung zur DSGVO.
Zur ab 25. Mai 2018 geltenden neuen EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berichten wir im VET-MAGAZIN seit Dezember mit einer eigenen Artikelserie. Unser umfassendes Wissen geben wir an Sie nun auch in einem eigenen Seminar weiter.
Bilden Sie sich weiter!
Zum Thema der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieten wir Ihnen als Tierarzt in Zusammenarbeit mit VETS4VETS und B.Braun unter dem Titel "Datenschutz mit der neuen EU-Verordnung" eine praxisorientierte Fortbildung, wie Sie Ihre Tierarztpraxis gesetzeskonform machen.
Der Vortrag wird von Christoph Illnar gehalten, der als technisch Verantwortlicher im COMMUNITOR Verlag unter anderem auch für den Betrieb des VET-MAGAZIN verantwortlich ist. Als Co-Herausgeber vereint er langjährige Erfahrung im Bereich der IT Security mit profunder Kenntnis der tierärztlichen Praxis.
Die Termine und Anmeldelinks sind:
Für Sie als VET-MAGAZIN-Leser gibt es 25,- Ermäßigung!
Verwenden Sie bitte bei der Buchung den Gutschein-Code: DSGVO4VET
Der beliebte Instant-Messenger WhatsApp eignet sich für Gruppenchats, Textnachrichten, kostenlose Sprachanrufe sowie für den Austausch von Fotos und Videos. Leider steht er im Konflikt mit der DSGVO und könnte Ihnen eine empfindliche Strafe eintragen. Die alternative App Signal ist davon nicht betroffen.
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Die ab 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung wirft natürlich auch die Frage auf, ob die in der Praxis eingesetzte Software bereits ausreichend darauf vorbereitet ist. Ein Rundruf unter den Anbietern.
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Der kanadische Datenschutzexperte Constantine Karbaliotis von PwC konnte mit seinem Nightmare Letter veranschaulichen, was auf die Unternehmen und Tierärzte mit der ab 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung zukommt.
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Der kanadische Datenschutzexperte Constantine Karbaliotis von PwC konnte mit seinem Nightmare Letter veranschaulichen, was auf die Unternehmen und Tierärzte mit der ab 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung zukommt.
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Seminar mit IT & Security Specialist Christoph Illnar am 29. April 2018 in Maria Enzersdorf
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Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Damit gehen zahlreiche Änderungen der bislang geltenden Datenschutzbestimmungen einher
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Für die Datenschutzgrundverordnung muss ab 25. Mai 2018 auch in der Tierarztpraxis alles vorbereitet sein. Falls Sie noch kein Verfahrensverzeichnis haben, dann ist jetzt höchste Zeit, denn die Erstellung lässt sich nicht in einer Stunde erledigen.
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Tierärzte haben sicherlich aus den Medien und der Fachpresse entnommen, dass dem Datenschutz in 2018 eine besondere Bedeutung zukommt
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Die Dokumentationspflichten sind ein wichtiger Baustein in der neuen Datenschutz-Grundverordnung. Sie dienen dem Nachweis der Erfüllung der Pflichten, vor allem in Bezug auf die Rechte der Betroffenen. Im Zentrum steht das Verzeichnis aller Datenverarbeitungen, das Verarbeitungsverzeichnis.
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"Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen für Verstöße gegen die DSGVO in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist."
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Zum Jahreswechsel betrachten wir, wie sich die Aufsichtsbehörde nach der ab 25. Mai 2018 geltenden DSGVO verändern wird und warum das alle betrifft.
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Das Thema der Datensicherheit nimmt in der ab 25. Mai 2018 geltenden DSGVO eine zentrale Rolle ein. Für die Tierarztpraxis bedeutet das: nicht alles, was bisher gut war, entspricht dann noch den Vorgaben.
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Wer ab 25. Mai 2018 mit seinen Klienten in Kontakt treten möchte, benötigt dazu in vielen Fällen eine Zustimmungserklärung.
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Neues EU-weit geltendes Gesetz muss ab 25. Mai 2018 auch von Tierärzten beachtet werden, denn ab diesem Zeitpunkt drohen hohe Geldstrafen!
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