DSGVO: Software für die Tierarztpraxis
(04.05.2018) Die ab 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung wirft natürlich auch die Frage auf, ob die in der Praxis eingesetzte Software bereits ausreichend darauf vorbereitet ist. Ein Rundruf unter den Anbietern.
Die ab 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung bringt für die Patientenbesitzer (im DSGVO-Sprech: Betroffenen) einige Rechte mit sich, auf die sich die Praxisbetreiber (sprich: Verantwortliche) vorbereiten müssen. Jede Datenverarbeitung muss auf dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit beruhen. Das bedeutet: entweder gibt es eine gesetzliche Grundlage oder die Verarbeitung muss sich auf eine beweisbare und freiwillig abgegebene Zustimmung des Betroffenen berufen können. Das hat in der Praxis den Nachteil, dass eine derartige Zustimmung auch jederzeit widerrufen werden kann und dadurch auch die Verpflichtung zur echten Löschung ausgelöst wird.
Problem Datenmodell
Das Datenmodell einer Software bezeichnet ihr Innenleben, also die Art wie die einzelnen Daten gespeichert und miteinander verknüpft werden. Veranschaulichen kann man das beispielhaft daran, ob es eine Rechnung auch ohne den dazugehörenden Kunden geben kann oder ob ein Tier immer auch einen Besitzer haben muss. Die Tierdaten an sich sind von der DSGVO nicht betroffen und unterliegen damit auch nicht deren öschpflichten.
Durch die Pflicht zur Aufbewahrung der Rechnungen ist der Tierarzt berechtigt, dem Löschbegehren der Daten in der Rechnungsdatenbank zu widersprechen. Er kann aber durchaus die Kundenstamm- und Kontaktdaten löschen.
Wenn nun der Tierbesitzer die Löschung seiner Daten fordert, gilt es dem zu entsprechen. Entweder kann es die Software bereits direkt oder man muss sich mit einem Workaround helfen: Man legt einen neuen Kunden "Gelöschte Person" an und verwendet diese dann als Tierbesitzer.
In Bezug auf Rechnungen gilt spätestens seit der Registrierkassenverordnung, dass diese manipulationssicher abgelegt werden müssen. Daher wird die Trennung von Rechnungen und Kunden in den meisten Fällen bereits ohne Probleme klappen. Die meisten Anbieter von Praxissoftware haben uns im Gespräch versichert, dass ihre Software bereits umgestellt ist oder noch rechtzeitig vor dem 25. Mai ein Update veröffentlicht wird.
Übersicht der Software-Anbieter
Wir haben über 20 Anbieter von Software für die Tierarztpraxis angeschrieben und ausführliche Rückmeldungen erhalten. Die einzelnen Softwarelösungen werden wir in den nächsten Wochen detailliert vorstellen.
Windows bzw. Web-/Mobile-Browser | Einzelplatz/Netzwerk bzw. Offboard
GP.Software GmbH
D-65344 Eltville am Rhein
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Web-/Mobile-Browser | Cloud/Web-basiert
Jason Network GmbH
8077 Gössendorf
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Windows bzw. Mac/iOS/Android | Einzelplatz/Netzwerk bzw. Remote-App/VetZ Cloud
Veterinärmedizinisches Dienstleistungszentrum (VetZ) GmbH
D-30916 Isernhagen
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Windows | Einzelplatz
Andreas Neumayr Software-Entwicklung
5071 Wals-Siezenheim
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Web-Browser | Cloud/Web-basiert (auch offline-tauglich)
CHD Electronic Engineering
2284 Untersiebenbrunn
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Windows (emuliert: Mac) | Einzelplatz/Netzwerk
Vetinf GmbH
D-85296 Rohrbach
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Berichte zur DSGVO
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Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Damit gehen zahlreiche Änderungen der bislang geltenden Datenschutzbestimmungen einher
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Wie Sie Ihre Tierarztpraxis gesetzeskonform machen. VETS4VETS bietet Ihnen in Kooperation mit dem VET-MAGAZIN eine praxisorientierte Fortbildung zur DSGVO.
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