Größter Elfenbeinaufgriff Österreichs durch Zollfahndung: 564 kg Elfenbein in Wien beschlagnahmt

(16.11.2016) Die Zollfahndung Wien konnte Anfang November 2016 den größten Elfenbeinaufgriff Österreichs verzeichnen – 90 Stoßzähne von Elefanten wurden dabei sichergestellt.

Anfang November wurde die Zollfahndung Wien über eine Übergabe von drei Stück Elefantenstoßzähnen sowie Bargeld – stattgefunden auf offener Straße in Wien – informiert. Durch die detaillierte Zeugenaussage und eine genaue Beschreibung der Beteiligten konnten sowohl Käufer als auch Verkäufer ermittelt werden.


Gerhard Marosi, Artenschutzexperte im BMF, und Mag. Bernhard Sklusak, Vorstand des Zollamtes Wien (v.l.n.r.), begrüßen den Aufgriff im Sinne des Artenschutzes und der Bertugsbekämpfung

Als Käufer konnte ein hinsichtlich Verstöße gegen das Artenhandelsgesetz bereits amtsbekannter österreichischer Staatsbürger ausgemacht werden. Bei der vom Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde angeregten und von der Staatsanwaltschaft Wien angeordneten Durchsuchung der beiden Wohnungen des Käufers in Wien wurden 90 Stück Elefantenstoßzähne sichergestellt.


90 Stoßzähne von Elefanten mit einem Gesamtgewicht von rund 564kg Elfenbein wurden durch die Zollfahndung in Wien beschlagnahmt.
Die Exemplare haben eine Länge von 37 cm bis 213 cm, das Gesamtgewicht beträgt 563,74 kg. Insiderangaben zufolge werden Elefantenstoßzähne auf dem Schwarzmarkt mit 1.000,-- Euro je Kilogramm gehandelt. Der Aufgriff gilt somit als einer der größten bisherigen Aufgriffe von Elfenbein in der EU.

„Der Elefant erhielt – im Übrigen auch auf österreichischen Antrag hin – im Jahr 1990 den höchsten Schutzstatus im Rahmen des Artenschutzübereinkommens.


Leider halten sich Wilderer und illegaler Handel angesichts bestehender Abnehmer und der zu erzielenden Erträge nicht an Artenschutzübereinkommen“, kommentiert Gerhard Marosi, Artenschutzexperte im Bundesministerium für Finanzen, den Aufgriff.


Mit dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), der Artenhandelsverordnung der EU und dem österreichischen Artenhandelsgesetz 2009 wird der Handel mit den derzeit über 35.000 CITES-gelisteten wildbedrohten Arten streng kontrolliert bzw. eingeschränkt oder gänzlich verboten, um dem durch den Handel bedingten Artensterben entgegenzuwirken.


Mag. Bernhard Sklusak, Vorstand des Zollamtes Wien: „Die Aufdeckung dieser Artenschutzübertretung stellt einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der gefährdeten Fauna und einen weiteren Erfolg in der Betrugsbekämpfung dar!“


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