AGES Bilanz zur Kontrolle von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Futtermitteln
Von 2004 bis 2010 wurden insgesamt 1.785 Futtermittel auf GVO untersucht, 95 wurden beanstandet
Futtermittelsicherheit ist Grundlage für gesunde Tiere und die Produktion sicherer Lebensmittel tierischer Herkunft. Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) übernimmt hierfür unter anderem die Kontroll- und Untersuchungsaufgaben betreffend gentechnisch veränderter Organismen (GVO).
Die im aktuellen risikobasierten Kontrollplan vorgesehene jährliche Anzahl Futtermittelproben beinhaltet etwa 300 Untersuchungen auf GVO. Die Überwachung bezieht sich sowohl auf in Europa und Österreich zugelassene wie auch nicht zugelassene GVO. Zahlen, Daten und Fakten der amtlichen Futtermittelkontrolle werden jedes Jahr veröffentlicht.
Tabelle: Anzahl der Untersuchungen von Futtermittelkontrollproben auf GVO
Jahr |
Futtermittelproben |
Beanstandungen |
2004 |
196 |
15 |
2005 |
164 |
10 |
2006 |
197 |
14 |
2007 |
292 |
15 |
2008 |
277 |
15 |
2009 |
353 |
9 |
2010 |
306 |
17 |
Quelle: AGES
In den Jahren 2004 bis 2010 wurden insgesamt 1.785 Futtermittel auf GVO untersucht, davon mussten in diesem Zeitraum nur 95 auf Grund von Kennzeichnungs-/Deklarationsfehlern bzw. oft nur geringfügiger Überschreitung des Schwellenwertes von 0,9 Prozent beanstandet werden. Die Tabelle zeigt die Anzahl der Untersuchungen von Futtermittelkontrollproben auf GVO sowie das Vorkommen von GVO in deklariertem Futter:
Nicht Kennzeichnungs- bzw. deklarationspflichtig als GVO ist eine Ware gemäß VO(EG)1829/2003 dann, wenn sie weniger als 0,9 Prozent eines in der EU und somit in Österreich zugelassenen GVO enthält.
Wird bei einer Kontrolle eine signifikante Überschreitung dieses "Schwellenwertes" festgestellt, wird das Produkt vom BAES beanstandet, der Kennzeichnungsfehler muss durch den Futtermittelunternehmer umgehend behoben werden. Geschieht dies nicht, erfolgt eine vorläufige Beschlagnahme der Ware und eine Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Das Unternehmen trägt alle Kosten, ist vorgemerkt und wird verstärkt kontrolliert.
Für nicht zugelassene GVO-Konstrukte herrscht hingegen "Nulltoleranz". Ähnlich wie auf EU-Ebene gab es in Österreich im Jahr 2010 zwei Fälle mit nicht zugelassenen bzw. noch nicht zugelassenen GVO-Verunreinigungen. Zum einen war dies eine Verunreinigung von Lein FP967 in Leinschrot, für den weltweit keine Zulassung beantragt wurde.
In einer europaweit koordinierten Aktion wurde daraufhin eine verstärkte Kontrolle über das RASFF-Schnellwarnsystem durchgeführt. Alle davon betroffenen Lieferungen wurden trotz negativer Gegenuntersuchungsergebnisses vorsorglich vernichtet (2,8 Tonnen Leinschrot). Die entsprechenden Informationen wurden im April 2010 auf der Internetseite der AGES veröffentlicht.
Im zweiten Fall wurde durch das BAES ein nicht zugelassenes GVO-Soja-Konstrukt A5547-127 in einem Mischfuttermittel für Legehennen nachgewiesen, die vorgefundene Menge betrug 600 Kilogramm.
In beiden Fällen war eine Quantifizierung wie bei allen nicht zugelassenen GVO nicht möglich. Jedoch wird bereits beim einmaligen Nachweis durch ein akkreditiertes Labor - die Nachweisgrenze liegt bei 0,02 Prozent (Anm.: das entspricht zwei GVO-Körnern in 10.000 Nicht-GVO-Körnern) - die gesamte vorgefundene Ware vernichtet.
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