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H5N8-Virus in einem Freiland-Putenmastbetrieb am Bodenseeufer in Vorarlberg

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) bestätigt das Auftreten von hochpathogenem H5N8-Virus in einem Freiland-Putenmastbetrieb am Bodenseeufer in Vorarlberg.

. . .

Der Betrieb, der in unmittelbarer Nähe des Fundortes der positiven Wildvögel liegt, wurde umgehend vom Amtstierarzt gesperrt. Die Tiere des Geflügelbestandes werden nun tierschutzgerecht gekeult, die Tierkadaver unschädlich beseitigt und der Betrieb anschließend gereinigt und desinfiziert.

Für die Konsumentinnen und Konsumenten besteht keinerlei Gefahr, da es bisher keine Hinweise dafür gibt, dass der Subtyp H5N8 für den Menschen gefährlich ist.

Um den betroffenen Betrieb werden sowohl eine Schutzzone (Radius mindestens 3 km), als auch eine Überwachungszone (Radius mindestens 10 km) gezogen. Innerhalb der Schutzzone werden alle geflügelhaltenden Betriebe amtstierärztlich untersucht.

Besondere Maßnahmen innerhalb der Schutzzone:

  • In allen Geflügelbetrieben müssen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden;
  • Die Freilandhaltung von Geflügel ist verboten - das Geflügel muss so aufgestallt werden, dass kein Kontakt mit Wildvögeln stattfinden kann;
  • Alle seuchenverdächtigen Vögel (Abfall der Legeleistung, Abfall der Futteraufnahme, vermehrte Todesfälle) müssen der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden;
  • Verendet aufgefundene Wasservögel und Greifvögel sind der zuständigen Amtstierärztin/dem zuständigen Amtstierarzt zu melden.


Die durch die Veterinärbehörde vor Ort zu ergreifenden Maßnahmen wurden mit den Behörden der Bodenseeanrainerstaaten abgestimmt und gegenseitige Unterstützung bei den erforderlichen Maßnahmen zugesichert.

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen weist noch darauf hin, dass das fahrlässige Verbreiten von Tierseuchen einen gerichtlich zu verfolgenden Straftatbestand darstellt.

Daher ist das Betreten von gesperrten und verdächtigen Betrieben durch betriebsfremde Personen zu unterlassen und den Anweisungen der Behörden vor Ort ist entsprechend Folge zu leisten.

Bei der Einhaltung der geboten Sorgfalt kann eine rasche und effiziente Eindämmung des Seuchengeschehens sichergestellt werden.

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