Aktuelles IBR/IPV-Geschehen in Österreich
(07.03.2015) Im Rahmen von Export-Quarantäne-Untersuchungen wurde Ende Jänner 2015 vom AGES-Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Linz und vom Nationalen Referenzlabor für IBR/IPV der AGES in Mödling das Vorliegen einer IBR/IPV-Infektion (Bovines Herpesvirus 1, BHV-1) in einem Tiroler Handelsstall festgestellt.
Unmittelbar eingeleitete epidemiologische Erhebungen lassen darauf schließen, dass unter Berücksichtigung der Inkubationszeit der Erreger bereits im Dezember 2014 in diesen Bestand eingeschleppt wurde.
Die weiterführenden Erhebungen und Untersuchungen ausgehend vom Tiroler Ausbruchsbetrieb ergaben, dass sich der Erreger in Folge intensiver Tierbewegungen unter Beteiligung weiterer Viehhändler und eines Viehmarktes auch in andere österreichische Betriebe sowie Betriebe in benachbarten Ländern als auch einem Export-Drittland verbreitet hat.
Aktueller Stand der Erhebungen und Untersuchungen zum 3. März 2015 in Österreich
- Anzahl IBR/IPV-positiv detektierter Betriebe: 20
- Geographische Verteilung der positiven Betriebe: Vorarlberg (1), Tirol (14), Oberösterreich (1), Niederösterreich (4);
- Anzahl positive Rinder: 118
- Bis dato untersuchte Rinder insgesamt: 4918
Die umfangreichen Untersuchungen zeigten, dass alle bisherigen positiven Fälle letztlich auf den Ausbruchsbetrieb in Tirol sowie der damit im Zusammenhang stehenden Viehhändler zurückzuführen sind.
Ergriffene veterinärbehördliche Maßnahmen bis dato
- Informationsweitergaben an betroffene bzw. möglicherweise betroffene Nachbarländer und Drittstaat sowie der österreichischen veterinären und landwirtschaftlichen Behörden und Fachvertretungen
- Untersuchte Betriebe in Österreich: 403 (22 davon noch in Untersuchung befindlich)
- Veterinärbehördliche Sperren von verdächtigen Kontaktbetrieben und Betrieben mit möglichem Kontakt über von der Ausbreitung betroffenen Viehmärkten
Unterbindung von Tierschauen und Viehmärkten vom 21. 28. Februar 2015 - Verpflichtender Nachweis der IBR/IPV-Unbedenklichkeit über eine negative Einzeltieruntersuchung bzw. negative Herkunftsbestandsuntersuchung von allen Tieren, die ab 1. März zu einem Viehmarkt bzw. einer Versteigerung bzw. einer Tierschau verbracht werden
- Positiv detektierte Rinder sind der Schlachtung zuzuführen. Werden in einem Bestand über 75 % Reagenten festgestellt, so ist auch die Ausmerzung der negativ getesteten Tiere veterinärbehördlich anzuordnen. Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist nicht gegeben.
Österreich ist seit 1999 amtlich anerkannt frei von IBR/IPV um diesen Gesundheitsstatus aufrecht zu erhalten, ist anhand jährlicher Überwachungsprogramme nachzuweisen, dass 99,8% der Herden frei von IBR/IPV sind.
Insgesamt weist die amtliche Statistik 65.209 Rinderbetriebe (BMG, Verbrauchergesundheitsinformationssystem) in Österreich aus.