Photovoltaik auf der grünen Wiese - Konflikt zwischen Klima- und Artenschutz?

(15.11.2021) BirdLife Österreich veröffentlicht Handlungsleitfaden für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Demnächst erfolgt der Startschuss für den Ausbau der Photovoltaik in Österreich. Bis zum Jahr 2030 werden zusätzliche elf Terawattstunden Photovoltaikstrom von der Österreichischen Bundesregierung angestrebt.

Dieser Strom wird jedoch nicht nur von Österreichs Dächern in das Stromnetz fließen, sondern auch auf der Freifläche – also auf Acker und Wiese – in Form von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) geerntet werden.


Photovoltaik auf der grünen Wiese

Eine Fläche so groß wie die Stadt Salzburg wird dazu benötigt. Wo diese PV-Freiflächen gebaut und wie gestaltet sein müssen, um naturverträglich zu sein, zeigt der Handlungsleitfaden der Vogelschutzorganisation BirdLife Österreich. Denn Klimaschutz und Biodiversitätsschutz müssen gemeinsam gelöst werden.

Es geht um eine Gesamtfläche von 63 Quadratkilometern, das entspricht in etwa der Fläche der Stadt Salzburg, die benötigt wird, um die von der österreichischen Bundesregierung bis zum Jahr 2030 angestrebten zusätzlichen elf Terawattstunden Sonnenstrom produzieren zu können.

Wichtig für den Klimaschutz, möglicherweise fatal für den Naturschutz. Die Vogelschutzorganisation BirdLife Österreich veröffentlicht daher einen Handlungsleitfaden für Behörden und Planer, welcher der Planung, Genehmigung und Errichtung von naturverträglichen Photovoltaik-Freiflächenanlagen dienen soll.

Dieser Leitfaden beinhaltet Kriterien für eine naturverträgliche Standortsteuerung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Kriterien für die Errichtung und den Betrieb einer naturverträglichen Photovoltaik-Freiflächenanlage. Hier ein Überblick.

Flächenzonierung

Für BirdLife Österreich ist die Erstellung von Zonierungsplänen wesentlich. Es sollen Ausschluss-, Vorbehalts- und Eignungszonen ausgewiesen werden, denen neben energiewirtschaftlichen und raumplanerischen Bewertungen auch ökologische Bewertungen zugrunde liegen.

„Prioritär sind jene Flächen als PV-FFA zu verbauen, die bereits versiegelt oder aus naturschutzfachlicher Sicht unproblematisch sind“, argumentiert Bernadette Strohmaier von BirdLife Österreich. Dazu zählen Gewerbegebiete, Parkplätze, Flächen von Autobahnauf- und -abfahrten ebenso wie Deponien und Nahbereiche bestehender Windparks.

„Eine ungeordnete Verbauung des Kulturlandes mit Solarmodulen würde nicht nur den enormen Flächenverbrauch in Österreich weiter verschärfen, sondern auch Vogelarten des Offenlandes noch stärker unter Druck setzen, obwohl sie ohnehin in den vergangenen 20 Jahren im Schnitt rund 40 Prozent Bestandseinbußen hinnehmen mussten“, weiß die Ornithologin.

Für die naturverträgliche Standortwahl einer PV-FFA sind darüber hinaus Pufferabstände zu bestehenden Landschaftselementen wie Hecken und Bächen zu berücksichtigen, also Mindestabstände zu Außengrenzen der PV-FFA, einzuhalten.

Werden bei der Standortwahl von Photovoltaik-Freiflächenanlagen von Anfang an auch die ökologischen Rahmenbedingungen mitberücksichtigt, entschärfe dies von vornherein das Konfliktpotential zwischen den Interessen des Naturschutzes und den energiewirtschaftlichen Interessen, so BirdLife.

Flächenmanagement

Nach Prüfung des geplanten Anlagenstandortes und Ausschluss von negativen Auswirkungen oder Beeinträchtigungen für vorkommende sensible Arten und Biotoptypen folgt die Planung des Flächenmanagements einer PV-FFA, eingebettet in ein Ökologisches Gesamtkonzept.

BirdLife Österreich empfiehlt, dass die Überschirmung durch die Solarmodule maximal 40 Prozent betragen soll und dass eine zusammenhängende Freifläche für die Natur von zumindest 30 Prozent der Gesamtfläche ohne Verbauung bleiben soll.

„Darüber hinaus dienen eine späte Mahd dieser Wiesenflächen, die Anlage von Brachen oder der Erhalt heimischer Gehölze und Sträucher dem Erhalt der Artenvielfalt und führen dazu, dass Photovoltaikflächen eine relevante Bedeutung als Brut- und Nahrungsfläche für Vögel erlangen können!“, erörtert Strohmaier.

Diese und weitere Maßnahmenvorschläge hat BirdLife Österreich in seinem Handlungsleitfaden festgelegt, welcher im Rahmen eines vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie geförderten Projekts erstellt wurde.

Details unter: www.birdlife.at/page/stellungnahmen-positionen

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