Schmallenberg-Infektion erstmals in österreichischen Tierbeständen nachgewiesen
Das sich seit Ende 2011 in ganz Europa ausbreitende neuartige Schmallenberg-Virus (SBV) hat nun auch Österreichs Tierbestände erreicht. Mitte September hat die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) im Rahmen des seit Anfang 2012 eingerichteten Monitorings SBV-Antikörper in Rindern und Schafen nachgewiesen. Für den Menschen stellt dieses Virus kein Risiko dar.
Menschen können sich weder in direktem Kontakt mit Tieren, noch durch Lebensmittel tierischer Herkunft infizieren.
Die betroffenen Tiere bauen nach einer kurzen Erkrankung, die sich meist durch milde klinische Symptome ausdrückt und vom Tierhalter oft übersehen wird, eine beständige körpereigene Immunabwehr auf.
Eine Infektion trächtiger Tiere kann zu Fruchtschädigungen und daraus fallweise resultierender Geburtsproblemen führen. Erfahrungen inDeutschland und den Niederlanden weisen bei ca. einem Prozent der Rinder- und rund vier Prozent der Schafbestände SBV-assoziierte Aborte oder Geburten lebensschwacher Kälber, Lämmer oder Zicklein mit Fehlbildungen aus.
Im November 2011 wurde vom deutschen Friedrich-Löffler-Institut (FLI - Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) erstmalig ein bisher unbekanntes Orthobunyavirus nachgewiesen, das durch Gnitzen übertragen wird.
Das nach dem deutschen Ort Schmallenberg benannte Virus verursacht aktuell in vielen Mitgliedsstaaten der EU teilweise Missbildungen bei Kälbern, Lämmern und Zicklein. Neben Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden konnte das Virus mittlerweile auch in Luxemburg, Spanien, Italien und Dänemark sowie in der Schweiz nachgewiesen werden.
Maßnahmen bei Verdacht: Proben zur Untersuchung an die AGES senden
Beim Schmallenberg-Virus handelt es sich gemäß Internationalem Tierseuchenamt OIE um keine anzeigepflichtige Erkrankung (http://www.oie.int/animal-health-in-the-world/oie-listed-diseases-2012 ). Trotzdem wird die Entwicklung von den österreichischen Veterinärbehörden sehr aufmerksam beobachtet.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat in einem Treffen mit den Landesveterinärdirektoren und den betroffenen Verkehrskreisen die weitere Einsendung von Proben verdächtiger Tiere an die AGES vereinbart.
Das BMG weist in diesem Zusammenhang des weiteren auf die Anzeigepflicht der Landwirte bei Rinderaborten gemäß Deckseuchengesetz hin. Auch für kleine Wiederkäuer werden Abortuntersuchungen bei SBV-Verdachtsfällen in der AGES angeboten. Die Untersuchungskosten trägt bis zum Jahresende das Gesundheitsministerium.
Alle Informationen zum Schmallenberg Virus für Tierhalter und Tierärzte sowie das Formular für die Einsendung von Verdachtsproben finden Sie auf der Internetseite www.ages.at unter www.ages.at/ages/gesundheit/tier/schmallenberg-virus