Wien: Mehr Sicherheit rund um den Hund

(11.05.2005) Novellierung des Wiener Tierhaltegesetzes bringt Aus für den "Freibiss", Versicherungspflicht und den "Wiener Hundeführschein"


Mag. Hermann Gsandtner, StR. Mag.a Sonja Wehsely und StR. Mag.a Ulli Sima
"Hunde sind die liebsten Haustiere der WienerInnen. Gleichzeitig fordert eine überwältigende Mehrheit strenge Regeln, die ein konfliktfreies Zusammenleben von Mensch und Hund in der Großstadt gewährleisten", betonten Umweltstadträtin Maga Ulli Sima und Tierschutzstadträtin Maga Sonja Wehsely heute, Mittwoch, bei der Präsentation des "Sicherheitspakets rund um den Hund". "Das Paket ist das Ergebnis eines langen und intensiven Diskussionsprozesses mit ExpertInnen aus dem In- und Ausland", so Sima und Wehsely unisono, "mit diesem Bündel von Maßnahmen gelingt es, die Sicherheit für die WienerInnen deutlich zu erhöhen, ohne dabei die HundebesitzerInnen zu schikanieren."

Mit der von den Stadträtinnen vorgestellten Novelle zum Wiener Tierhaltegesetz hat die Behörde künftig die Möglichkeit, Hundehalteverbote gegen "schwarze Schafe" unter den Frauerln und Herrln auszusprechen. Weiters können aus sicherheitspolizeilichen Gründen die Hundehalter dazu verpflichtet werden, neben anderen Auflagen den "Wiener Hundeführschein" zu absolvieren. Dafür reicht künftig, dass durch die Haltung der Tiere eine "Gefährdung oder Belästigung" für Menschen ausgeht. "Das heißt", so Sima und Wehsely, "dass nicht erst etwas passieren muss, bevor etwas passiert. Der berühmt-berüchtigte 'Freibiss' gehört damit der Vergangenheit an."

Freiwillig können den von der Wiener Tierschutzombudsstelle entwickelten Hundeführschein alle Hundehalter mit ihren vierbeinigen Lieblingen absolvieren. Dabei lernen Hund und BesitzerIn das richtige Verhalten in Alltagssituationen. Zusätzlicher Anreiz: Wer den Hundeführschein absolviert, erspart sich ein Jahr lang die Hundeabgabe. Zur Erhöhung der Sicherheit sowohl der potenziell Geschädigten als auch der Hundehalter muss in Zukunft eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von durch Hunde verursachte Personen- und Sachschäden abgeschlossen werden.

"Wiener Hundeführschein"

Bei einer Umfrage im vergangenen Herbst hatten 82 Prozent der befragten WienerInnen angegeben, Hunde zu mögen, 34 Prozent der Befragten hatten aber auch schon unliebsame Begegnungen mit den Vierbeinern. Eine überwältigende Mehrheit (85 Prozent) bezeichnete die Einführung eines Hundeführscheins als "gute Idee". "Der Hundeführschein war zentrales Thema unserer großen Hunde-Enquete im Herbst und der nachfolgenden ExpertInnengespräche", erläuterte Umweltstadträtin Sima. Dabei habe sich herausgestellt, dass die Vorschreibung für bestimmte Hunderassen nicht zielführend sei. Der Grund: Die ExpertInnen betonen, dass es keine von Natur aus gefährlichen Hunde gibt. Sima: "Wir haben eine gute Lösung gefunden: Einerseits den Anreiz für die freiwillige Absolvierung des Hundeführscheins durch die Ersparnis bei der Hundeabgabe. Andererseits kann in Zukunft bei auffälligen Hunden - ungeachtet der Rasse - die Auflage an den Halter erteilt werden, den Hundeführschein zu absolvieren."

Der "Wiener Hundeführschein" wird von der Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) entwickelt. Ziel ist es, das Verhalten des Gespanns Hund und Herrl bzw. Frauerl in Alltagssituationen zu trainieren und zu überprüfen. Der "Wiener Hundeführschein" besteht aus mehreren Modulen: Am Anfang steht die Überprüfung der theoretischen Kenntnisse des Hundehalters. Dann folgen drei aufeinander aufbauende Praxismodule. Ziel der Ausbildung ist es, weg von den reinen Gehorsamsübungen auf dem Hundeabrichtplatz zu kommen. Am Ende der Ausbildung steht künftig die Praxis an öffentlichen Orten: Wie reagiert der Hund auf Kinder? Was tut der Hund, wenn ein Radfahrer dicht an ihm vorbeifährt? Wie reagiert der Hund auf Artgenossen? Die Details des "Wiener Hundeführscheins" werden in einer eigenen Verordnung geregelt.

Aus für den "Freibiss"

 Nach der Novellierung des Wiener Tierhaltegesetzes wird es in Zukunft möglich sein, aus sicherheitspolizeilichen Gründen ein Hundehalteverbot gegen Personen auszusprechen, bei denen die Tierhaltung eine Gefahr für Menschen oder Artgenossen bzw. eine Gefährdung oder Belästigung von Menschen darstellt. Ist die Behörde der Ansicht, dass die Absolvierung des "Wiener Hundeführscheins" Hund und Herrl "alltagstauglich" macht, kann sie dem Hundehalter diese oder eine andere "Fortbildungsmaßnahme" vorschreiben. Künftig reicht also die festgestellte "Belästigung" aus, damit die Behörde tätig werden kann. Sie muss nicht erst einen gefährlichen Zwischenfall abwarten. Der berühmt-berüchtigte "Freibiss" gehört damit der Vergangenheit an.

Weiters kann auch gegen Personen, die als "nicht vertrauenswürdig gelten", ein Hundehalteverbot verhängt werden. Die Vertrauenswürdigkeit ist von der Behörde im Einzelfall zu prü- fen. Wird ein Hund trotz des Verbots gehalten, wird er von der zuständigen Behörde abgenommen.

Versichern - Vorteil für alle

Hundehalter müssen in Zukunft für ihre Vierbeiner zwingend eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Deckungssumme für von Hunden verursachte Personen- oder Sachschäden beträgt dabei mindestens 730.000 Euro, die Prämien für die Hundehalter - sofern der Hund nicht über die Haushaltsversicherung mitversichert ist - belaufen sich auf rund 15 Euro pro Jahr. Damit sollen die Ansprüche potenziell Geschädigter abgedeckt werden. Ulli Sima: "Die Versicherung liegt aber auch im Interesse der Hundehalter. Sollte ihr Tier etwas anstellen, sind Schäden dadurch abgedeckt. Dadurch kann vermieden werden, dass sie durch hohe finanzielle Forderungen in Schwierigkeiten geraten." Die Haftpflichtversicherung ist für Hunde vorgeschrieben, die nach dem 1. Jänner 2006 zur Welt kommen.

Maulkorbpflicht für Schutzhunde-Schüler

Hundehalter, die ihre Vierbeiner einer Schutzhundeausbildung unterziehen, müssen dies künftig vor Beginn der Ausbildung bei der Behörde melden. So lange der Hund in Ausbildung ist, gilt er als "bissig" und muss an öffentlichen Orten einen Maulkorb tragen. Der Grund dafür liegt in der - ausbildungsbedingten - gesteigerten Aggressivität in gewissen Situationen. Die Maulkorbpflicht dient dazu, mögliche Gefahrensituationen präventiv zu vermeiden. Die Ausbildungen zu Schutzhunden dürfen nur Personen ab einem Alter von 24 Jahren durchführen, die "vertrauenswürdig" sind.

Zeitplan

Die Novelle zum Wiener Tierhaltegesetz ist derzeit in Begutachtung. "Wir sind sehr optimistisch, dass das Gesetz noch vor dem Sommer eine breite Mehrheit im Wiener Landtag findet", betonten Sima und Wehsely. Das Sicherheitspaket rund um den Hund soll dann mit 1. Jänner 2006 in Kraft treten.

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