Gutachten zur rechtlichen Stellung des Goldschakals in Österreich präsentiert
Der Goldschakal ist ein noch relativ neuer und wenig bekannter Teil der heimischen Tierwelt. Sein rechtlicher Status in den Bundesländern reicht von völligem Schutz bis zu ganzjähriger Bejagung ohne Schonzeit.
"Diese willkürliche Ungleichbehandlung ist für das Jagdrecht in Österreich leider typisch. Ebenso typisch ist, dass mehrere Bundesländer mit ihren Regelungen zur Bejagung des Goldschakals gegen EU-Recht verstoßen. Dies geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das wir heute präsentiert haben.“, so Initiator des Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer.
Die Forschungsgemeinschaft Lanius und das Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz haben ein Rechtsgutachten über die rechtliche Stellung des Goldschakals in Österreich in Auftrag gegeben: Link zum Gutachten !
Nach einer kurzen Einführung über den Goldschakal durch Dr. Erhard Kraus (Obmann-Stellvertreter Lanius) und einer Vorstellung des Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz durch den Initiator Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer erläuterte Florian Rathmayer (BOKU), der das Gutachten privat erstellt hat, die Ergebnisse und das Fazit des Rechtsgutachtens:
Solange für den Goldschakal keine hinreichenden Monitoringergebnisse gemäß Art. 11 FFH-Richtlinie vorliegen, sind Bestimmungen, die seine Entnahme ganzjährig oder zeitweise erlauben, sowie eine Einordnung unter den nicht weiter differenzierenden Begriff des Raubzeugs als unionsrechtswidrig einzustufen. Der Goldschakal steht in Anhang V der FFH-Richtlinie, d.h. trotz Entnahmen muss ein günstiger Erhaltungszustand gewährleistet sein, was derzeit nicht der Fall ist.
Aktueller Stand in den Bundesländern: Schutz oder ganzjährige Schonung in Salzburg, Vorarlberg, Wien; Schusszeiten im Burgenland, in Kärnten, Oberösterreich und der Steiermark; keine Schonzeit in Tirol. NÖ war bisher umstritten - die Jägerschaft vertrat eine Einstufung als „Raubzeug“, damit also keine Schonzeit.
Dies wird nun durch das Gutachten widerlegt. Die erst im September erlassene Regelung in Tirol wurde von Shifting Values der Landesvolksanwaltschaft vorgelegt. Eine Stellungnahme der Landesregierung liegt trotz Urgenz der Landesvolksanwaltschaft bisher nicht vor.
Zum Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz:
Eine Koalition von Tierschutzorganisationen, darunter Tierschutz Austria, der VGT, Ökologischer Jagdverband und AG Wildtiere hat sich gebildet, um ein Volksbegehren zu forcieren. Dieses fordert ein zeitgemäßes Bundesjagdgesetz. Es gibt ein großes öffentliches Interesse am Erhalt und der Biodiversität der Natur.
Deshalb sollen nicht einfach Jäger:innen aus Lust am Beutemachen oder einem anachronistischen Trophäenkult jagen, sondern nur, wenn es dafür gute ökologische Gründe gibt. Und die Ausübung dieser ökologischen Jagd darf nicht tierschutzwidrig sein. Der Umgang mit Wildtieren soll im öffentlichen Interesse sein, und nicht Privatvergnügen.
So können Sie unterschreiben:
- Mit Handysignatur auf der Webseite des Innenministeriums und das Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz suchen
- Oder persönlich in jeder Gemeinde, egal, wo man wohnhaft ist, zum Parteienverkehr
Eine genauere Anleitung finden Sie auf der offiziellen Webseite des Volksbegehrens .