Maßnahmen gegen Maul- und Klauenseuche: Grenzübergänge vorübergehend geschlossen
Erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen für Betriebe, Importstopp für pflanzliche Futtermittel aus betroffenen Regionen, Abstimmung zwischen Behörden läuft gut.
In Österreich wurden bisher keine Fälle der Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt, alle bislang untersuchten Proben waren negativ.
Dennoch bleibt die Lage angespannt: Angesichts der aktuellen Ausbrüche in Ungarn und der Slowakei und auf Basis einer aktuellen Risikoeinschätzung der AGES hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) weitere Schutzmaßnahmen beschlossen.
Eine neue Verordnung erweitert die bestehenden Vorgaben – insbesondere in Hinblick auf Importbeschränkungen, Biosicherheitsmaßnahmen und betriebliche Eigenverantwortung.
Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien, den Ländern den Fachbehörden und der Landwirtschaftskammer funktioniert rasch und eng abgestimmt. Ziel bleibt, die Einschleppung des Virus zu verhindern und im Ernstfall rasch zu reagieren. Die staatlichen Krisenmechanismen greifen bereits vollständig.
Neue Maßnahmen laut Verordnung des BMASGPK
- Das bestehende Importverbot für frisches Fleisch, Rohmilch, Gülle, Mist, Wildbret und Jagdtrophäen wird auf Stroh und pflanzliche Futtermittel aus betroffenen Ländern ausgedehnt.
- Alle Tierhaltungsbetriebe sind angehalten, verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen, darunter etwa Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen.
- Betriebe sind verpflichtet, Besuchsprotokolle über betriebsfremde Personen zu führen. Im Falle eines Ausbruchs hilft dies den Behörden, rasch die Ansteckungskette nachzuverfolgen.
- Transportunternehmen – u.a. im Bereich der Milcherfassung – sind zur Einhaltung höchster Hygienestandards verpflichtet.
- Tiere aus der erweiterten Sperrzone dürfen grundsätzlich nicht verbracht werden. Eine Ausnahme ist nur bei negativem Testergebnis und behördlicher Genehmigung zulässig (EU-Vorgabe).
- Landesbehörden können Fahrzeuge anhalten und desinfizieren.
Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 20. Mai 2025 – parallel zu den aktuellen Grenzschließungen.
Bereits bestehende Maßnahmen bleiben vollumfänglich aufrecht:
- Einfuhrverbot für lebende Tiere empfänglicher Arten, frisches Fleisch, Rohmilch, Gülle, Mist, Wildbret und Jagdtrophäen aus Ungarn und der Slowakei.
- Einrichtung von Sperrzonen in betroffenen Gebieten in Österreich.
- In der Überwachungszone erfolgt eine wöchentliche flächendeckende Beprobung aller Betriebe.
- In der erweiterten Sperrzone werden risikobasierte Untersuchungen nach Stichprobenplan durchgeführt.
- Verbot von Märkten, Tierschauen und ähnlichen Veranstaltungen in beiden Zonen.
- Vollständiges Jagdverbot in der Überwachungszone.
Parallel zu den veterinärbehördlichen Maßnahmen wird die epidemiologische Lage laufend durch die AGES bewertet. Die Umsetzung aller Schutzmaßnahmen erfolgt in enger Abstimmung mit den betroffenen Ministerien und den Landesbehörden. Zudem wurden bisher folgende Untersuchungen zur Abklärung des MKS-Verdachts durchgeführt:
- In der Überwachungszone wurden alle Tiere von insgesamt 8 Betrieben untersucht – die Untersuchung ist im ersten Durchlauf abgeschlossen und wird bis zum 20. Mai wöchentlich wiederholt – dies entspricht der Inkubationszeit des Virus.
- In der erweiterten Sperrzone wurden bislang 104 Betriebe besucht und beprobt – alle bisher analysierten Proben waren negativ. Weitere Proben befinden sich derzeit in Auswertung.
- Ergänzend gab es innerhalb der letzten Woche vier Verdachtsmeldungen innerhalb der Zonen – die betroffenen Betriebe wurden beprobt, alle Ergebnisse waren negativ.
- Die Kommunikation mit Tierhalter:innen und Öffentlichkeit erfolgt regelmäßig und faktenbasiert.
Zur Unterstützung dieser Maßnahmen hat das Bundesministerium für Inneres bereits mit Ende letzter Woche – im Auftrag der Gesundheitsbehörden – zusätzliche polizeiliche Maßnahmen im grenznahen Raum umgesetzt.
Diese umfassen mobile Fahrzeugkontrollen inklusive Dokumentenprüfung und Kontrolle der Transportbedingungen. Zusätzlich werden 32 kleinere Grenzübergänge zur Gänze geschlossen, um einem Eintrag der Seuche über wenig frequentierte Routen vorzubeugen.
Die Koordination erfolgt gemeinsam mit den betroffenen Landespolizeidirektionen und in enger Abstimmung mit dem Land Niederösterreich und dem Burgenland.
Folgende Grenzübergänge werden mit 5. April 2025 vorübergehend geschlossen:
Zur Slowakischen Republik:
- Angern–March/Zahorska Ves
- Schloss Hof/Devinska Nová Ves
Zu Ungarn:
- Andau – Jánossomorja
- Andau – Kapuvar (Brücke von Andau)
- Baumgarten – Sopron
- Deutsch Jahrndorf – Rajka
- Deutschkreutz – Harka
- Deutschkreutz – Nagycenk
- Halbturn – Várbalog
- Halbturn – Várbalog (Albertkazmerpuszta)
- Klostermarienberg – Olmod
- Loipersbach – Ágfalva
- Lutzmannsburg – Zsira
- Lutzmannsburg (Rebberg) – Zsira
- Lutzmannsburg (Therme) – Zsira
- Neckenmarkt – Harka
- Nickelsdorf – Rajka
- Nikitsch – Sopronkövesd
- Nikitsch – Zsira
- Ritzing (Helenenschacht) – Sopron (Brennbergbánya)
- Schattendorf – Ágfalva
- Sieggraben (Herrentisch) – Sopron (Görbehalomtelep)
- Wallern – Kapuvár (Brücke von Wallern)
Diese Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Ministerien, den betroffenen Bundesländern und der Landwirtschaftskammer. Die Umsetzung durch die Landespolizeidirektionen ist personenschonend und flexibel.
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