Neue Verordnung zu MKS: Importverbot für tierische Produkte aus Ungarn gezielt angepasst
Importverbot gilt ab 14. April 2025 nur mehr für Regionen mit Schutz- oder Sperrzonen – Maßnahmen zum Schutz der Tiergesundheit bleiben aufrecht.
Ab 14. April 2025 gilt eine neue Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK), mit der die bestehenden Importbeschränkungen im Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche (MKS) gezielt angepasst werden.
Konkret wird das bisher flächendeckende Einfuhrverbot für bestimmte tierische Produkte aus Ungarn auf jene Gebiete beschränkt, die gemäß EU-Seuchenrecht als Schutz-, Überwachungs- oder weitere Sperrzonen ausgewiesen sind.
Betroffen vom Einfuhrverbot bleiben weiterhin folgende Produktgruppen aus den genannten Restriktionsgebieten:
- lebende Tiere empfänglicher Arten
- frisches Fleisch und Rohmilch
- Gülle und Stallmist
- Wildbret, Wild in der Decke sowie Jagdtrophäen
Diese Maßnahmen waren und sind Teil eines umfassenden Vorsorgekonzepts, das Österreich in enger Abstimmung mit der AGES, den Nachbarstaaten und der Europäischen Kommission umsetzt. Ziel bleibt es, die Einschleppung der hochansteckenden Tierseuche auf österreichisches Staatsgebiet zu verhindern.
Themenseite: Maul- und Klauenseuche (MKS) in Österreich
Die Veterinärbehörden in Ungarn und der Slowakei haben zwischenzeitlich intensive Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung ergriffen. Die aktuelle Lageeinschätzung erlaubt es nun, das Importverbot geografisch zu differenzieren – unter Beibehaltung eines hohen Schutzniveaus.
Unverändert aufrecht bleiben die verstärkten Grenzkontrollen, die vorübergehende Schließung kleinerer Grenzübergänge sowie die strengen Biosicherheitsvorgaben für Betriebe. Auch die wöchentlichen flächendeckenden Beprobungen in der Überwachungszone sowie die risikobasierten Untersuchungen in der erweiterten Sperrzone werden fortgeführt.
Die epidemiologische Lage wird weiterhin laufend durch die AGES bewertet. Die Umsetzung aller Schutzmaßnahmen erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Ministerien, den Landesbehörden und der Europäischen Kommission.
Informationen darüber, welche Gebiete aktuell als Schutz-, Überwachungs- oder Sperrzonen gelten, sind auf der Website der Verbrauchergesundheitsbehörde abrufbar!
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