Ausschreibung des Pressepreises 2009 der Österreichischen Tierärztekammer

(19.02.2009) Auch 2009 verleiht die Österreichische Tierärztekammer für hervorragende, publizistische Arbeiten, die im Interesse des Tierschutzes, der Tiergesundheit und des Konsumentenschutzes (Lebensmittelsicherheit) stehen, den Pressepreis in Höhe von Euro 2.000,--.

  Österreichische Tierärztekammer Eingereicht werden können journalistische Arbeiten, die sich schwerpunktmäßig mit den genannten Themen befassen, für eine breite Öffentlichkeit verständlich aufbereitet sind und zwischen 1. November 2008 und 31. Oktober 2009 in einem überwiegend in Österreich erscheinendem Medium veröffentlich wurden. Wissenschaftliche Arbeiten werden nicht berücksichtigt.

 Die Einreichung steht JournalistInnen sowie MitarbeiterInnen von Zeitungen, periodischen Zeitschriften, Buch- und FilmautorInnen der elektronischen Medien offen, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben. Mit der Einreichung ist das Einverständnis zur Publikation der eingereichten Arbeiten im vet journal bzw. die uneingeschränkte Verwendung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Österreichischen Tierärztekammer verbunden.

 Die Einreichung der Arbeiten kann durch die Autorin, den Autor oder durch Redaktionen erfolgen. Sie ist mit der Erklärung zu versehen, dass alle an dem Zustandekommen der Arbeit beteiligten MitarbeiterInnen genannt werden und mit der Einreichung einverstanden sind.

 Beiträge für Internet-Zeitungen / Zeitschriften sind als CD-ROM, Hörfunkbeiträge als Audio-CD oder DVD, Fernsehbeiträge als DVD einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen gehen in das Eigentum der Jury über und werden nicht zurückgesandt.

 Bewerbungen für den Pressepreis der Österreichischen Tierärztekammer können spätestens bis 31. Oktober 2009 mit dem Vermerk "Pressepreis der Österreichischen Tierärztekammer 2009" an die Österreichische Tierärztekammer, Pressereferat, 1010 Wien, Biberstraße 22, eingereicht werden.

 Über die Preisvergabe entscheidet eine bestellte Jury der Österreichischen Tierärztekammer, die zur Verschwiegenheit verpflichtet ist und gegen deren Entscheidung kein Rechtsmittel zulässig ist.

 Die Aufteilung des Preises auf mehrere gleichwertige Veröffentlichungen ist zulässig. Wird keine auszeichnungswürdige Publikation eingereicht, kann entweder von der Preisvergabe Abstand genommen werden oder der Preis Journalisten verliehen werden, die zwar keine Arbeit eingereicht haben, aber hervorragende publizistische Leistungen im Interesse der Tierärzteschaft erbracht haben.

Die Überreichung des Preises bzw. der Preise erfolgt Ende 2009/Anfang 2010 durch die Österreichischen Tierärztekammer.

 


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