Endlich Sommerhitze und der „Bär ist los“!

(18.07.2006) Der wilde Bär, der die Wildnis verlassend der Zivilisation gefährlich nahe gerückt war, teilte die Bevölkerung wieder einmal in zwei Hälften. Die Einen, die sich „schützend“ über das Lebewesen medial lautstark zu Worte meldeten und denen kein Aufwand zu gering erschien dieses Tier zu retten, beklagen jetzt den Verlust.

Die Anderen, die die Bedrohung von Haustier und Mensch betonend ebenso kräftig zu Worte kamen, durften nach dem erlösenden Schuss triumphieren. Damit ist Tierschutz wieder einmal in aller Munde.

Aktuelles, den Tierschutz betreffend, für die tierärztlichen Praxis wird Frau Dr. Dr. Binder von der VUW in ihrem vet journal-Beitrag über die tierschutzrelevanten Eingriffe bei Haus- und Nutztieren erläutern.

Diese Serie von Darstellungen soll in den nächsten Journalen fortgesetzt werden.

In den vergangenen Jahren heiß diskutiert war auch die Tatsache, dass Freiberufler und Freiberuflerinnen bei vorangegangenen Steuerreformen jedes Mal glatt durchgefallen sind. Der Nationalrat hat aber in der auslaufenden Gesetzgebungsperiode ein Gesetz verabschiedet, mit dem auch Steuererleichterungen für die Tierärztin und den Tierarzt ab 1.1.2007 beschlossen wurden.

Nicht zuletzt geschah dies auch auf Druck des Bundeskomitees der freien Berufe, in dem neben der ÖTK auch die acht anderen akademischen freien Berufe Österreichs firmieren. Dr. Oliver Ginthör, wird die Neuerungen im Heftinneren erläutern und ich lade sie ein, die neuen gesetzlichen Grundlagen bei Ihren Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen.

Hitzige Debatten auch auf europäischer Ebene!

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, unter der Präsidentschaft der Österreicherin Dr. Annemarie Siegmund, die die freien Berufe in diesem europäischen Beratungsgremium der Kommission vertritt, lud Anfang Juni zu einem „Europäischen Tag der freien Berufe“.

Von besonderem Interesse war, dass die doch sehr heterogene Gruppe der Europäischen Freiberufler geschlossen gegen bestimmte Liberalisierungs- und Kommerzialisierungs-Tendenzen aufgetreten ist. Ein Abteilungsleiter der DG Wettbewerb, Dr. Rüdiger Dohms, brachte unmissverständlich zum Ausdruck, dass die Dienstleistungsfreiheit als vorrangiges Ziel der Kommission angesehen wird und dieses Ziel mit allen Mitteln erreicht werden soll.

Fragen, ob denn die Qualität der Freien Berufe nichts gelte und ob es Studien oder internationale Erfahrungswerte darüber gebe, dass tatsächlich durch Liberalisierungen neue Arbeitsplätze geschaffen und gleichzeitig Preise gesenkt würden, wich er geschickt aus.

Turnus, Praxisjahre, „akademische Lehrjahre“, Pflichtmitgliedschaft zu Kammern oder Honorarregelungen werden als Zugangshemmnisse und Wettbewerbsbeschränkungen angesehen. Er stellte auch die Selbstverwaltung als solche in Frage, weil eine Interessensvertretung seiner Meinung nach nicht gleichzeitig regulierend (z.B. Ordinationsrichtlinien etc.) auftreten könne.

Insgesamt tritt Herr Dohms dafür ein, Tätigkeiten von Zugangsbeschränkungen zu befreien und auch andere Personengruppen zuzulassen. Schwerpunkt in der Diskussion waren dabei zwar die rechtsberatenden Berufe, doch wurden auch Fragen, ob dann auch Laien im medizinischen Bereich zugelassen werden sollten nicht beantwortet.

Auch der Hinweis, dass bei Liberalisierungen des Rechtsanwaltswesens alle Prozessordnungen umgeschrieben werden müssten (z.B. Verfahrenshilfe, Rechtsanwaltszwang, damit verbunden Wiedereinführung des derzeit verbotenen „winkelns“) und so in diesem Bereich der Konsumentenschutz nachhaltig gefährdet werden würde brachte kein Echo.

Insgesamt entstand der Eindruck, dass seitens der Kommission (Beamte wie Politiker) Dienstleistungsfreiheit und Liberalisierung rückhaltslosen Vorrang genießen und auch gegen den Willen der Betroffenen, der in dieser Tagung einheitlich zum Ausdruck gebracht wurde, umgesetzt werden sollen. Zumindest diese Erkenntnis ist wichtig und sollte zeitgerecht zu einem akkordierten Vorgehen der Freien Berufe – wie z.B. bei der Dienstleistungsrichtlinie – führen.

Die Gefahr der Zulassung von Laien zum Gesundheitsberuf Tierärztin und Tierarzt droht auf europäischer Ebene über den so genannten Bologna-Prozess.

Wie Herr MR Heinz Kasparovsky in seinem Artikel ausführt soll eine dreistufige Studienhierarchie zu mehr Flexibilität und Mobilität für die Studierenden (Ziel!) in Europa führen.

Alle Standesvertretungen der Veterinärmedizin in der EU sehen einhellig die Gefahr, dass dann ein Veterinär-Bachelor mit politischem Willen eine, wenn auch nur teilweise, Berufsberechtigung erlangen könnte!

Bei der FVE-Generalversammlung in Brüssel wurde praktisch einstimmig und ebenso bei der Education Conference der FVE (Berufsvertretungen und Universitätsvertreter) mit überragender Mehrheit festgestellt, dass der tierärztliche Beruf nur nach einem vollständigen fünf jährigem Studium (Master) ausgeübt werden kann.


Dieser Ausbildungsumfang ist auch in der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie, im Anhang, festgeschrieben

  • Ein Gesundheitsberuf erfordert eine ganze Ausbildung!
  • Den „Bonsai-Vet“ wollen wir Standespolitiker verhindern!
  • Es darf keine, wie auch immer geartete, Berufsberechtigung für den Vet-Bachelor geben!

Nach all meinen „sommerhitzigen“ Ausführungen sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen wünsche ich Ihnen Ihre wohlverdiente Sommerpause.

Lehnen Sie sich einmal entspannt zurück, genießen Sie ihren Urlaub oder folgen sie meinem Beispiel: Ich nütze die „standespolitisch ruhigere Zeit“ um mich im Sinne „lll“ (lebenslanges Lernen), nach Aufmunterung durch unseren erfolgreichen Vetcontrol-Geschäftsführer Dr. Holger Remer, als Auditor für den International Food Standard und eventuell andere Standards weiter zu bilden.

Mit kollegialen Grüßen
Der Präsident: Dr. Helmut Wurzer


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