Katzenkastration verhindert Tierleid

(09.03.2012) Bundesministerium für Gesundheit, Österreichische Tierärztekammer  und VIER PFOTEN klären über die Kastrationspflicht von Katzen auf

Tierärztekammer In Österreich legt die 2. Tierhaltungsverordnung gesetzlich fest, dass Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie kastriert werden müssen. Diese gesetzliche Pflicht ist noch immer vielen Tierhaltern unbekannt.

"Dabei sind wir uns sicher, dass sie ihre Tiere kastrieren lassen würden, wüssten sie, wie viel Leid unkastrierte "Freigängerkatzen" verursachen", so Helmut Dungler, Geschäftsführer von VIER PFOTEN.

Durch die Verpaarung unkastrierter Hauskatzen mit herrenlosen Streunern steigt die Population wildlebender Katzen dramatisch an. So kommt ein einziges Katzenpaar innerhalb von zwei Jahren auf über 60 Junge.

Der Witterung schutzlos ausgeliefert, leiden diese Tiere an Hunger und Krankheiten. Oft sterben sie qualvoll. Während viele Tierärzte und Privatpersonen sich um einzelne Streunerkatzen kümmern, muss dafür gesorgt werden, dass die Populationen nicht weiter überhand nehmen.

"Hier setzt die Verantwortung der Katzenhalter ein. Lassen diese ihre Tiere kastrieren, tragen sie maßgeblich zu diesem Ziel bei", weiß Tierärztekammerpräsident Dr. Walter Holzhacker.

"Wir appellieren an die Mithilfe und das Verständnis der Tierhalter und hoffen, dass der Informationsfolder und die Plakate, die wir gemeinsam gestaltet haben und die an sämtliche Tierarztpraxen Österreichs verschickt wurden, einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung leisten", ergänzt Gesundheitsminister Alois Stöger.

Die Folder können bestellt werden bzw. stehen auf den jeweiligen Websites zum Download bereit:

www.bmg.gv.at
www.vier-pfoten.at
www.tieraerztekammer.at


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