Gewerkschaft fordert Mindestlohn für TierärztInnen
(28.04.2012) Die Gewerkschaft der Privatangestellten hat Ende März 2012 einen Antrag auf Erlassung eines Mindestlohns für bei TierärztInnen beschäftigte Personen gestellt.
Dagegen strebt die Österreichische Tierärztekammer aber eine kollektivvertragliche Lösung an, um einen Mindestlohn im Rahmen eines Kollektivvertrages mit einer Branchenlösung der Arbeitszeitproblematik zu verbinden.
Mit dem neuen Tierärztekammer-Gesetz, das schon im Sommer in Kraft treten könnte, würde die Tierärztekammer kollektivvertragsfähig werden. Es gibt aber offensichtlich Zweifel von der Seite des Gesundheitsministeriums, ob auch die Arbeitnehmerseite damit die Kollektivvertragsfähigkeit erreichen kann.
Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoß der GPA zu sehen.
Die Gewerkschaft der Privatangestellten fordert konkret folgende Mindestlohnregelung:
Beschäftigungsgruppe 1 - Reinigungskräfte in der tierärztlichen Praxis
1. bis 5. Berufsjahr: 1.350 Euro
ab dem 6. Berufsjahr: 1.400 Euro
ab dem 11. Berufsjahr: 1.450 Euro
ab dem 16. Berufsjahr: 1.500 Euro
ab dem 21. Berufsjahr: 1.550 Euro
Beschäftigungsgruppe 2 - TierpflegerInnen, TierarzthelferInnen, LaborantInnen. SekretärInnen
1. und 2. Berufsjahr: 1.700 Euro
3. bis 5. Berufsjahr: 1.750 Euro
ab dem 6. Berufsjahr: 1.800 Euro
ab dem 11. Berufsjahr: 1.880 Euro
ab dem 16. Berufsjahr: 1.950 Euro
ab dem 21. Berufsjahr: 2.020 Euro
Beschäftigungsgruppe 3 - Tierärztinnen
1. und 2. Berufsjahr: 2.500 Euro
3. bis 5. Berufsjahr: 2.925 Euro
ab dem 6. Berufsjahr: 3.100 Euro
ab dem 11. Berufsjahr: 3.280 Euro
ab dem 16. Berufsjahr: 3.640 Euro
ab dem 21. Berufsjahr: 3.850 Euro
Tierärzte mit einschlägiger Zusatzausbildung (hier sind angeführt: Internship, Residency, PhD, Doktorat, Fachtierarzt) sollen eine monatliche Zulage von mindestens 320 Euro erhalten.
Laut Antrag sollte die Mindestlohnregelung per Verordnung schon mit 1.5.2012 in Kraft treten, solange aber Verhandlungen mit der Tierärztekammer und dem Ministerium laufen, verzögert sich dieser Termin.