Österreichische Tierärztekammer wird gänzlich neu strukturiert

(22.06.2012) Der parlamentarische Gesundheitsausschuss billigte am 20.6.2012 Regierungsentwurf zum neuen Tierärztekammergesetz

Österreichische Tierärztekammer Mit einer umfassenden Neustrukturierung der Tierärztekammer reagiert die Politik darauf, dass sich das Berufsbild von TierärztInnen in den letzten Jahrzehnten stark geändert hat.

So sind mittlerweile in der Nutztierbetreuung Praxisgemeinschaften und Großpraxen mit Angestellten üblich, parallel dazu ist die Nachfrage nach Kleintierpraxen stark gestiegen. Ebenso haben sich neue tierärztliche Berufsfelder, etwa im Bereich der Labordiagnostik und der Zoonosenbekämpfung, entwickelt.

Der von der Regierung vorgelegte und vom Gesundheitsausschuss unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags mit S-V-G-B-Mehrheit gebilligte Gesetzentwurf sieht im Hinblick auf diese Entwicklung unter anderem die Schaffung von getrennten Abteilungen für selbständig tätige TierärztInnen und für angestellte TierärztInnen vor, um die Wahrnehmung der beruflichen Interessen der jeweiligen Gruppe besser zu gewährleisten.

Damit werden auch die Voraussetzungen für den Abschluss eines Kollektivvertrags für angestellte TierärztInnen geschaffen. Weitere Adaptierungen betreffen das Wahlrecht, die Befugnisse der Kammer, die Aufgaben der Kammerorgane, das Aufsichtsrecht und die Wohlfahrtseinrichtungen. Ebenso wird das tierärztliche Disziplinarverfahren neu geregelt.

Gemäß dem von den Koalitionsparteien im Zuge der Verhandlungen eingebrachten Abänderungsantrag werden in den Bundesländern Schlichtungsgremien eingerichtet sowie ein Kontrollausschuss etabliert, der die ursprünglich vorgesehenen Rechnungsprüfer ersetzen soll.

Außerdem wird der Delegiertenversammlung die Möglichkeit gegeben, die von ihr gewählten Organe mit Zweidrittelmehrheit wieder abzuberufen. Den LandesstellenpräsidentInnen wird zur Beratung ein Landesausschuss zur Seite gestellt.

Mit den vorgenommenen Abänderungen griffen die Abgeordneten auch einige Anliegen einer Gruppe von TierärztInnen auf, die im Vorfeld der Beratungen massiv gegen den Gesetzentwurf protestiert und diesen Protest mit einer Petition an den Nationalrat bekräftigt hat.

Der zentralen Forderung der Petition, mit dem Gesetzesbeschluss zuzuwarten, um einen umfassenden Meinungsbildungsprozess innerhalb der Kammer zu ermöglichen, trugen die Abgeordneten jedoch nicht Rechnung.

Das neue Gesetz wurde nicht nur von den Koalitionsparteien, sondern auch von Grünen und vom BZÖ befürwortet. Die Abgeordneten hoben insbesondere die Stärkung der Position von angestellten TierärztInnen hervor, die, wie Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) meinte, derzeit teilweise mit prekären Beschäftigungsverhältnissen konfrontiert seien.

Für die Querelen innerhalb der Tierärztekammer zeigten die Abgeordneten wenig Verständnis. So äußerte Abgeordneter Dietmar Keck (S) den Verdacht, dass es den KritikerInnen vorrangig darum gehe, einen Mindestlohn für angestellte TierärztInnen zu verhindern und mehr Zugriff auf den gut dotierten Wohlfahrtsfonds zu gewinnen.

Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B), selbst Tierarzt, meinte überhaupt, er schäme sich für das, was ein Teil seiner KollegInnen aufgeführt habe. Die "Landesfürsten" in der Kammer könnten nicht machen, was wie wollten.

Dennoch kamen die Abgeordneten der Kritikergruppe durch einzelne Abänderungen am Gesetzentwurf entgegen. So wird, wie Abgeordneter August Wöginger (V) erläuterte, ein Kontrollmechanismus für den Wohlfahrtsfonds eingerichtet, auch wird die Möglichkeit zur Abwahl von Organen geschaffen. Abgeordneter Karl Donabauer sprach in diesem Sinn von einem richtigen Gesetz, das die Situation gegenüber dem Ist-Stand deutlich verbessere.

Abgelehnt wurde der Gesetzentwurf lediglich von den Freiheitlichen. Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) begründete diesen Schritt damit, dass das Gesetz, abgesehen von der ihrer Meinung nach nicht optimalen Gesetzeswerdung, keinen Mindestlohn für angestellte Tierärzte vorsehe. Auch die Änderung bei der Verwaltung des Wohlfahrtsfonds macht für sie keinen Sinn.

Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) und Gesundheitsminister Alois Stöger hielten dem entgegen, dass Mindestlöhne in keiner Branche gesetzlich verankert seien. Oberhauser zufolge wurde in dieser Frage außerdem bereits eine Einigung erzielt: Im ersten vollen Berufsjahr sind demnach 2.000 €, ab dem dritten Berufsjahr 2.300 € vorgesehen. Stöger appellierte an die FPÖ, ihre Ablehnung zu überdenken.



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