Gesundheitsausschuss beschließt Praxisjahr für Tierärzte
(18.05.2006) Der Gesundheitsausschuss debattierte und beschloss mit der Mehrheit der beiden Regierungsparteien Änderungen des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes, des Tierärztegesetzes und des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (unter Berücksichtigung von Abänderungen).
Tierärztegesetz wird den Erfordernissen der Praxis angepasst
Durch die Änderung des Tierärztegesetzes sollen Anliegen des Berufsstandes Rechnung getragen werden, die sich aus der Praxis ergeben haben, heißt es im Vorblatt. Gleichzeitig sollen bestehende Unklarheiten beseitigt werden. Weiters erfolgt eine Anpassung der Versorgungsregelungen an eine EWG-Verordnung.
Die Neuregelungen betreffen vor allem die Qualitätssicherung, aber auch den Zugang zum Fachtierarzttitel, die Schaffung eines Praxisjahres, das ab 1. Jänner 2008 Voraussetzung für die Führung einer Hausapotheke ist und dessen Notwendigkeit sich aus den komplexen Anforderungen der Arzneimittelanwendung insbesondere an lebensmittelliefernden Tieren ergeben hat.
Aufgabenbereiche der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit werden fixiert
In einer von den Regierungsparteien vorgeschlagenen Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes werden die Aufgabenbereiche der AGES genau definiert. Außerdem soll die "Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit" jedes Jahr bis 30. Juni einen Entwurf eines Arbeitsprogramms zur Aufgabenwahrnehmung vorlegen.
Das endgültige Arbeitsprogramm sowie die Verwendung der Basiszuwendung werden dann von der Gesundheitsministerin und vom Landwirtschaftsminister bis 30. September jeden Jahres festgelegt und der Geschäftsführung zur Budgeterstellung übermittelt.
Die Gesundheitsministerin kann weiters durch Verordnung den sachlichen und örtlichen Wirkungsbereich der Standorte sowie die Höhe der zu entrichtenden Entgelte bestimmen. Gleichzeitig wird das Bundesgesetz über die veterinärmedizinischen Bundesanstalten aufgehoben.
Klarstellungen im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sowie im Tierseuchengesetz
Das LMSVG ist seit 21.1.2006 in Kraft. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle sollen im Wesentlichen redaktionelle Versehen behoben und der zwischenzeitig geänderten Gemeinschaftsrechtslage Rechnung getragen werden. Was die Änderungen im Tierseuchengesetz betrifft, so sollen mit der vorliegenden Änderung Fehlverweise im Tierseuchengesetz richtig gestellt werden.
www.parlament.gv.at