Pressepreis der Österreichischen Tierärztekammer
Die Österreichische Tierärztekammer vergibt im Jahr 2005 für hervorragende publizistische Arbeiten im Interesse des Tierschutzes, der Tiergesundheit und des Konsumentenschutzes (Lebensmittelsicherheit) einen
Pressepreis in Höhe von EURO 2.000,-.
Es können Arbeiten in jeder Art und Form eingereicht werden, die sich mit den angeführten Themen befassen, den Zusammenhang zur Berufsausübung der Tierärzteschaft und deren ethische Verantwortlichkeit erkennen lassen und für die breite Öffentlichkeit verständlich aufbereitet und in einem überwiegend in Österreich erscheinenden Medium publiziert wurden. Wissenschaftliche Arbeiten können nicht berücksichtigt werden.
Die Einreichung steht Journalisten sowie Mitarbeitern von Zeitungen, periodischen Zeitschriften, Buch- und Filmautoren sowie den Mitarbeitern der elektronischen Medien offen, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben. Mit der Einreichung ist das Einverständnis zur Publikation der eingereichten Arbeiten im "Vet Journal" bzw. die uneingeschränkte Verwendung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Österreichischen Tierärztekammer verbunden.
Die Einreichung der Arbeiten in zweifacher Ausfertigung kann durch den Autor (die Autoren) oder durch die in Betracht kommenden Redaktionen erfolgen. Der Einreichung der Arbeit ist eine Erklärung des Autors (der Autoren) beizuschließen, dass alle an dem Zustandekommen der Arbeit beteiligten Mitarbeiter im Titel oder in Fußnote oder sonst in geeigneter Weise genannt und mit der Einreichung einverstanden sind.
Für Beiträge des Rundfunks können entweder das Manuskript in zweifacher Ausfertigung oder ein Tonband, für Film-/ Fernsehbeiträge muss ein Videoband (VHS) oder eine DVD und für Beiträge in den Neuen Medien eine PC-gerechte Kopie auf CD eingereicht werden.
Die Bewerbungen für den Pressepreis der Österreichischen Tierärztekammer sind bis zum 30. September 2005 an die Tierärztekammer Österreich, 1010 Wien, Biberstraße 22, mit dem Vermerk "Pressepreis der Österreichischen Tierärztekammer für das Jahr 2005" formlos einzureichen. Ein Erstreckung der Frist ist nicht in Aussicht genommen.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine von der Österreichischen Tierärztekammer bestellte Jury, wobei die Aufteilung des Preises auf mehrere gleichwertige Veröffentlichungen zulässig ist.
Wurde keine auszeichnungswürdige Arbeit eingereicht, kann von der Vergabe des Preises Abstand genommen oder der Preis auch einem Journalisten, der keine Arbeit eingereicht hat, für hervorragende publizistische Leistungen im Interesse der Tierärzteschaft verliehen werden. Die Mitglieder der Jury sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Gegen die Entscheidung der Jury ist kein Rechtsmittel zulässig.
Die Überreichung des Preises (der Preise) mit Urkunde erfolgt in feierlicher Form durch die Österreichische Tierärztekammer.
Dr. Helmut Wurzer
Präsident der Österreichischen Tierärztekammer