Tarifordnung der ÖTK zum Teil ausgesetzt
(15.01.2015) Nach massiven Beschwerden von Mitgliedern hat das Präsidium der Österreichischen Tierärztekammer die erst im November 2014 umgesetzte Tarifordnung in einigen Punkten ausgesetzt
Die Delegiertenversammlung der Österreichischen Tierärztekammer hat bereits am 29.11.2013 eine Tarifordnung beschlossen, die, nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, am 6. November 2014 vom Präsidenten in Kraft gesetzt wurde.
Österreichische Tierärztekammer
Unverändert bleibt die Gebühr für die Eintragung in die Tierärzteliste und die Ausstellung vom Tierärzteausweis von jeweils 80 Euro. Das wird damit begründet, dass die neuen Mitglieder ja bisher keine Umlage geleistet haben und der Ausfand bei der Neueintragung sehr hoch ist.
Ebenfalls unverändert bleibt die Gebühr zur Anmeldung einer Hausapotheke.
Dagegen werden die Gebühren für Änderungen der Einträge und die An- und Abmeldungen zur Zeit ausgesetzt. Das wird damit begründet, dass der Tierärzteausweis in Zukunft keine Adresse mehr enthalten wird, womit Änderungen bei Übersiedelungen entfallen.
Kollegen, die in den letzten 2 Monaten solche Gebühren bereits bezahlt haben, wird eine Refundierung angeboten werden.
Die neue EDV der Österreichischen Tierärztekammer soll schon in naher Zukunft die Arbeitsabläufe im Kammeramt wesentlich erleichtern, wodurch sich auch eine andere Kalkulationsbasis für die Gebühren der Kammer ergibt.
Gegenstand der Tarifordnung ist ja die Festlegung kostendeckender Bearbeitungsgebühren für die in Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches gemäß § 13 Abs. 1 TÄKamG durchzuführenden Verfahren. Die Bearbeitungsgebühren sollen Kosten decken, die nicht durch die Kammerumlage abgegolten werden.