Außenprüfungen von Tierarztpraxen durch die Finanzpolizei
(04.12.2014) Die Österreichische Tierärztekammer informiert über schwerpunktmäßige Betriebsprüfungen von Tierarztpraxen in Kärnten und der Steiermark
Mitglieder haben der Tierärztekammer berichtet, dass es in den vergangenen Tagen routinemäßig Außenprüfungen der Finanzpolizei und der Betriebsprüfung in Tierarztpraxen in Kärnten und der Steiermark gab. Die Tierärztekammer kann nicht ausschließen, dass weitere Überprüfungen in anderen Bundesländern folgen.
Die Tierärztekammer weißt darauf hin, dass die Mitarbeiter der Finanzbehörden dabei grundsätzlich berechtigt sind, Einschau in all jene Unterlagen zu nehmen, welche sie benötigen um sich ein umfassendes Bild zu verschaffen, ob die Buch- und Kassenführung der Ordination den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und insbesondere auch die Kassenrichtlinie korrekt umgesetzt wird.
Der Kammeramtsdirektor in seiner Aussendung: "Zeigen Sie Sich daher kooperativ und ziehen Sie bei offenen Fragen, ob ein bestimmtes Ansuchen der Finanzbehörde rechtens ist oder nicht, Ihren Steuerberater hinzu oder wenden Sie Sich gerne an das Kammeramt.
Sollten Sie eine Praxissoftware benutzen, lassen Sie Sich von Ihrem Software-Anbieter, falls noch nicht geschehen, die Konformität des Software-Programms mit der Kassenrichtlinie 2012 bestätigen und halten Sie diese Bestätigung zu Ihrer Verfügung bereit."