Tierphysiotherapeuten fordern Änderung des Tierärztegesetzes

(19.02.2014) In Österreich ist nach §12 Tierärztegesetz Untersuchung und Behandlung von Tieren ausschließlich Tierärzten vorbehalten - Tierphysiotherapeuten wollen mit einer Petition eine Gesetzesänderung erreichen.

Mit einem offenen Brief an die Tierärzteschaft wandten sich Proponenten der ÖGPPT (Österreichische Gesellschaft für Pferdephysiotherapie) und der ÖGVPT (Österreichische Gesellschaft für veterinäre Physiotherapie – Kleintier), die seit 2008 Laien zu Tierphysiotherapeuten ausbilden, an die österreichischen Tierärzte.


Die Ausbildung einer Fachtierärztin für Physiotherapie dauert mindestens 8 Jahre � manche Laien nennen sich nach 3-Wochen-Kursen "Tierphysiotherapeut"

Darin wird ein angeblich spontaner Kurswechsel der Österreichischen Tierärztekammer beklagt, weil seit Herbst 2013 immer öfter "gewerbliche" Tierphysiotherapeuten von der ÖTK nach §12 Tierärztegesetz bei den Behörden angezeigt werden.

Im offenen Brief wird auch mehrfach aus der Korrespondenz mit der Tierärztekammer zitiert, aus der aber kein Kurswechsel der ÖTK abzulesen ist. Die ÖTK hat immer die Meinung vertreten, dass Tierphysiotherapeuten nur nach Diagnosestellung und unter Aufsicht eines Veterinärs arbeiten dürfen. Auch das Bundesministerium für Gesundheit hat in einer Stellungnahme vom 12. Mai 2009 auf die Aufsicht des Tierarztes hingewiesen.

In einem Schreiben der ÖTK heißt es: "Diese Aufsicht wird von der Österreichischen Tierärztekammer dahingehend aufgefasst, dass – wenn schon keine physische Anwesenheit des Tierarztes besteht – diese Tätigkeit für Kleintiere zumindest in den für die Behandlung und Untersuchung eines Tieres eingerichteten Ordinationsräumlichkeiten eines Tierarztes stattzufinden hat."

"Das Tierärztegesetz wird nun wörtlich genommen", beklagt der neu gegründete Tierphysiotherapeutenverband Österreich. Der TPVÖ meint, dass bis in den Herbst 2013 "die Tierphysiotherapeuten in einer Art Grauzone geduldet wurden".

Bemerkenswert ist, dass mindestens seit 2008 in Österreich die Ausbildung zum Tierphysiotherapeuten für Laien angeboten wurde. Die Vetmeduni Vienna organisierte sogar einen Universitätslehrgang „Physiotherapie und Rehabilitation bei Hunden für Pflegepersonen", womit "TierpflegerInnen, TierarzthelferInnen, KrankenpflegerInnen und PhysiotherapeutInnen" angesprochen waren. Mittlerweile hat die Universität diese Ausbildung wieder eingestellt.

Gegen eine Ausbildungsstätte in Kärnten führt eine Absolventin einen Musterprozess, bei dem ein erstinstanzliches Urteil bereits vorliegt. Darin bezeichnet das Bezirksgericht Villach, laut dem offenen Brief der ÖGPPT und der ÖGVPT, "eine Ausbildung im Tätigkeitsbereich der gewerblichen Tiermassage als illegal und ein physiotherapeutisches Tätigwerden eines Nicht-Veterinärmediziners grundsätzlich als strafbare Handlung". Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aber nicht nur in Österreich ausgebildete Tierphysiotherapeuten drängen auf den Markt. Tierärzte beklagen, dass Laien nach ein paar Wochenendseminaren in Deutschland ihre Dienste als Tierphysiotherapeuten in Österreich anbieten. Natürlich arbeiten diese Personen mit einer ganz anderen Kostenstruktur als Tierarztpraxen und gefährden damit tierärztliche Existenzen.

Der neu gegründete TPVÖ fordert jetzt sogar eine Gesetzesänderung und die Zulassung der gewerblichen Tierphysiotherapeuten in "verpflichtender Zusammenarbeit mit einem Tierarzt, aber ohne zwingende körperliche Anwesenheit des Veterinärs und auch nicht zwingend in den Ordinationsräumen des Veterinärs".

Dazu wurde vom TPVÖ eine Onlinepetition lanciert, wobei er auf seiner Homepage "Erwerbsfreiheit gemäß gültigen Rechts" fordert - was aber insofern absurd ist, als gerade das gültige Recht den Tierphysiotherapeuten enge Grenzen setzt.

Informierten Kreisen zufolge hat die Forderung nach einer Gesetzesänderung wenig Chancen. Weder die Politik - und schon gar nicht die Tierärztekammer - haben Interesse an einer Zulassung von Nicht-Tierärzten zur Behandlung von Tieren in Österreich.

Und dass Gesetze wörtlich zu nehmen sind, sollte in einem Rechtsstaat keine Überraschung sein.


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