Welpen müssen ab Juli 2008 gechippt werden!
(18.04.2008) Das Tierschutzgesetz (Paragraf 24 Abs 3) regelt das Kennzeichnen der Hunde neu: Welpen, die nach dem 30.6.2008 geboren werden, müssen spätestens bis zum 3 Lebensmonat gechippt und in eine Datenbank eingetragen werden.
Noch nicht gechippte erwachsene Hunde müssen bis spätestens 31. 12. 2009 elektronisch gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein
Die Vorteile der elektronischen Kennzeichnung:
Die Österreichische Tierärztekammer erinnert an die Vorteile des verpflichtenden Chippens von Hunden:
- Durch die eindeutige Kennzeichnung kann einem Hund der entlaufenen ist, gestohlen, ausgesetzt oder verletzt aufgefunden wird, schnell geholfen werden. Der Besitzer kann vom Tierarzt mittels Lesegerät via Internet in kürzester Zeit eruiert werden und dem Tier bleibt ein längerer Aufenthalt in einem Tierheim erspart.
- Die elektronische Kennzeichnung hat die Funktion eines Passfotos und macht den Hund individuell eindeutig erkennbar.
- Die Daten des Tieres sowie seines Besitzers werden in einer österreichweiten Datenbank gespeichert, welche international vernetzt ist. Bislang hat sich das Bundesministerium für Gesundheit, Frauen und Jugend noch nicht für eine Datenbank entschieden, sicher ist jedoch, dass die bisher in den heimischen Datenbanken gespeicherten Daten übernommen werden.
- Voraussetzung für die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises ist eine eindeutige Kennzeichnung! (ab 2011 gilt ausschließlich Chippen) Nähere Information zu den verschiedenen Reisebestimmungen erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt.
- Diese Regelung trägt wesentlich zur Erhaltung der Tiergesundheit und Seuchenprophylaxe bei. Gerade dem Letztgenannten kommt bei zunehmender Internationalisierung des Reiseverkehrs eine ganz besondere Bedeutung zu.