Programm der Liste Team Tritthart

(25.03.2013) Die Liste „Team Tritthart“ ist ein engagiertes Team von selbstständigen Tierärztinnen und -ärzten. Sie stammen aus allen Teilen Österreichs und den unterschiedlichsten Fachbereichen und kandidieren bei der bevorstehenden Kammerwahl für die erstmals zu wählende Abteilung der Selbstständigen

Hier finden Sie das Wahlprogramm des Teams Tritthart

Team Tritthart Um in Zukunft auf eine schlagkräftige Standesvertretung zurückgreifen zu können, bedarf es einer Österreichischen Tierärztekammer, die der Sacharbeit verpflichtet ist, eine gute Akzeptanz bei den Kolleginnen und Kollegen hat und sich primär um die Probleme des Berufsstandes und nicht um jene der eigenen Organisation kümmert.

Um dieses Ziel zu erreichen, scheint es notwendig, dass eine Gruppe reformwilliger Kolleginnen und Kollegen zur Wahl der Delegiertenversammlung im Frühjahr 2013 antritt.

Dabei sollten Sachthemen im Vordergrund stehen. Das Tierärztekammergesetz ist mit 15.8.2012 in Kraft getreten und es ist nicht zu erwarten, dass es in den nächsten Jahren zu einer substantiellen Novellierung kommen wird. Die in diesem Gesetz niedergeschriebenen Grundsätze sind also die rechtliche Basis für die Kammerarbeit der nächsten Jahre.

Wie die WIFO Studie deutlich zeigt, ist die Einkommenssituation österreichischer Tierärztinnen und Tierärzte im Vergleich zu anderen akademischen Berufsgruppen (Allgemeinmediziner, Fachärzte, Notare etc.) deutlich schlechter.

Viele Probleme des Berufsstandes sind durch diese Einkommenssituation begründet. Die Verbesserung der Einkommenssituation österreichischer Tierärzte muss ein vorrangiges Ziel der Kammerarbeit der nächsten Jahre sein.

Folgende Grundsätze und Sachthemen sind uns wichtig:

  • Verbesserung der Einkommenssituation
  • Zeitgemäße Honorarordnung
  • Alternative Zusammenarbeitsformen
  • Kollektivvertrag
  • Tiergesundheitsdienst
  • Wohlfahrtseinrichtungen
  • Kammerstruktur
  • Pflichtmitgliedschaft
  • Kammerumlage
  • Lebensmittelhygiene
  • Zusammenarbeit mit tierärztlichen Organisationen
  • Fachtierarzt
  • Fortbildung
  • Lehrberuf Tierarzthelferin
  • Internationale/europäische Kontakte
  • Öffentlichkeitsarbeit/Lobbying

Verbesserung der Einkommenssituation österreichischer Tierärztinnen und Tierärzte

Die WIFO Studie hat gestützt auf die offizielle Einkommensstatistik dargestellt, dass die Einkommenssituation der selbständigen Tierärztinnen und Tierärzten sehr viel schlechter ist, als unter vergleichbaren Berufsgruppen. Damit einhergehend hat sich ein hoher Grad an Unzufriedenheit mit der persönlichen Arbeits(platz)situation entwickelt.

Wenn man durch geeignete Maßnahmen erreichen könnte, die Einkommenssituation des Berufsstandes zu verbessern, so würde dies zweifelsfrei auch zur Steigerung der Zufriedenheit mit der beruflichen Situation führen.  Darüber hinaus würde damit auch der Grundstein zur Bewältigung anderer Probleme (Wohlfahrtseinrichtungen, Höhe der Kammerumlage) gelegt werden können.

Folgende Maßnahmen könnten zu einer Verbesserung der Einkommenssituation beitragen:

Zeitgemäße Honorarordnung

Die Honorarordnung stellt als eine im Gesetz genannte Verordnung im eigenen Wirkungsbereich der Kammer ein Kernelement der Selbstverwaltung dar. Der Berufsstand kann hier – so wie bei den anderen Verordnungen im eigenen Wirkungsbereich – verbindliche Richtlinien erlassen.

Die zurzeit gültige Honorarordnung stammt aus dem Jahr 2002 und bedarf dringend einer Überarbeitung. Einerseits müssen die Preise entsprechend angepasst werden, andererseits bedarf es auch einer inhaltlichen Überarbeitung (zwischenzeitlich verbotene Eingriffe dürfen auch in der Honorarordnung nicht vorkommen; neue Eingriffe und Methoden müssen in die Honorarordnung aufgenommen werden).

Um die Einhaltung der Honorarordnung zu gewährleisten, gilt es auch entsprechende Kontrollmechanismen zu etablieren - auch wenn dies europarechtlich schwierig ist.

Alternative Zusammenarbeitsformen

Neben der Schaffung von Möglichkeiten zur gesetzeskonformen Beschäftigung von tierärztlichen Dienstnehmern müssen jedenfalls alle Möglichkeiten tierärztlicher Zusammenarbeit in Form von Gesellschaften, Praxisgemeinschaften etc. klar aufgezeigt und die Mitglieder entsprechend beraten werden.

Kollektivvertrag

Die Probleme im Zusammenhang mit der werkvertraglichen Beschäftigung von Tierärztinnen und Tierärzten haben dazu geführt, dass die Zahl von Anstellungsverhältnissen zugenommen hat. Damit einhergehend treten allerdings viele neue Probleme mit Arbeitszeiten, Wochenenddiensten sowie Arbeits- und Rufbereitschaft auf. Ein ausgewogener Kollektivvertrag könnte einige dieser Problemfelder entschärfen und so auch die Situation der dienstgebenden Freiberufler deutlich verbessern. Voraussetzung dafür ist jedenfalls eine sachliche, kollegiale und faire Zusammenarbeit mit der Gruppe der Dienstnehmer auf Kammerebene.

Tiergesundheitsdienst

Mit dem Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) wurden 2002 klare und nachvollziehbare Spielregeln für die Arzneimittelanwendung und -abgabe in der Nutztierhaltung festgelegt.
Im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes (TGD/QGV) kann der Tierarzt den Landwirt unter Beachtung klarer Regeln in die Arzneimittelanwendung einbinden. Aber: Ohne Einbindung des Tierarztes ist jegliche Arzneimittelanwendung im Nutztierbereich verboten.

Im Hinblick auf die in der Öffentlichkeit geführte Diskussion über den Antibiotikaeinsatz  ist die Position der Tierärzte in der Nutztierhaltung durch eine laufende Verbesserung und Effizienzsteigerung der Tiergesundheitsdienste abzusichern. Insbesondere ist auf eine Tarifgestaltung hinzuarbeiten, die die tierärztlichen Leistungen in den Vordergrund stellt und die Abhängigkeit vom Arzneimittelverkauf reduziert. Der intensive Dialog mit den Stakeholdern ist auf allen Ebenen weiterzuführen um die tierärztliche Tätigkeit im Nutztierbereich abzusichern.

Die Tierärzteschaft muss sich aktiv in laufende Projekte wie dem Monitoring von Diagnosen und Arzneimittelanwendungen (z.B. Antibiotika-Monitoring) einbringen. Datenmissbrauch bzw. Datenverwendung durch nicht autorisierte Stellen und Personen sind zu verhindern.

Wohlfahrtseinrichtungen

Die vorliegenden Berechnungen und Veröffentlichungen (Gutachten und Berechnungen der Fa. Valida, Agenda Wohlfahrt 2050 sowie die Wifo Studie) machen deutlich, dass es akuten Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dem Versorgungsfonds gibt. Um die möglichen Zukunftsszenarien seriös beurteilen zu können, bedarf es einer unabhängigen Bewertung (Verkaufswert sowie Potentialabschätzung) aller Immobilien im Besitz der Österreichischen Tierärztekammer.

Auf Basis dieser Werte sowie den Berechnungen der Valida-Studie können dann einzelne Szenarien erarbeitet werden. Das Spektrum reicht dabei von der Auflösung des Fonds bis zur Anpassung an die heutigen Bedürfnisse der Mitglieder, wobei eine  notwendige Erhöhung der Beiträge und/oder Senkung der Leistungen in Kauf genommen werden müssen.

Auf Basis der dann vorliegenden Szenarien müssen die Mitglieder im Rahmen einer Urabstimmung in die Entscheidung zur Zukunft der Wohlfahrtseinrichtungen  mit eingebunden werden.

Bis zu diesem Zeitpunkt muss das Fondsmanagement deutlich professionalisiert werden um ein Höchstmaß an Rendite zu erzielen. Vorliegende Controllingberichte zeigen hier deutliche Schwachstellen auf.

Kammerstruktur

Die Änderung der grundsätzlichen Kammerstruktur Anfang der 2000er Jahre weg von Landeskammern hin zu einer österreichischen Tierärztekammer muss endlich vollzogen werden. Die Probleme des Berufsstandes sind grundsätzlich österreichweit dieselben. Regionale Themaen sollen und können durch die Landesstellenpräsidenten besorgt werden. 

Die Landesausschüsse dienen als beratende Gremien. Um die Wünsche und Probleme des einzelnen Kammermitgliedes besser erfassen zu können, müssen die Bezikstierärztevertreter gestärkt werden.

Diese sind die Schnittstelle zwischen der  Interessensvertretung und dem einzelnen Mitglied. Um einen guten und gleichen Informationsstand der Bezirkstierärztevertreter in allen Bundesländern zu gewährleisten, müssen diese seitens der Österreichischen Tierärztekammer regelmäßig über die aktuelle Kammerarbeit informiert werden.

Pflichtmitgliedschaft

Der Verfassungsgesetzgeber hat entgegen aller anderen Bereiche der staatlichen Verwaltung jeweils Gruppierungen von Personen, die sich durch gemeinsame Interessen auszeichnen, die Möglichkeit eingeräumt, ihre Interessen, ohne Weisungsbindung an staatliche Organe, selbst zu regeln. Dieses Privileg der Selbstverwaltung wurde den Gemeinden, den Trägern der Sozialversicherungen und den Kammern eingeräumt.

Die Säulen der Selbstverwaltung sind das Verordnungsrecht (also die Möglichkeit Rechtsakte zu setzten, die für die Mitglieder auch verbindlich sind), die finanzielle Autonomie sowie die demokratische Legitimation der Organe. Um die Worte von Karl Korinek zu gebrauchen: „Selbstverwaltung wirkt auch gewaltenhemmend und damit staatsmachtbegrenzend und auf diese Weise freiheitssichernd.“ und: „Die Alternative zur Selbstverwaltung ist also nicht mehr Freiheit, sondern mehr Staat.“

Untrennbar verknüpft mit der Selbstverwaltung ist die Pflichtmitgliedschaft der betroffenen Personengruppe. „Die Pflichtmitgliedschaft ist das Pendant zur Staatsbürgerschaft und hat den gleichen „Zwangs“-Charakter wie diese und umfasst wie diese neben Rechten auch Pflichten.“ (Theo Öhlinger). Die Pflichtmitgliedschaft ist also Voraussetzung für eine funktionierende Selbstverwaltung und ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zwischen einem Verein und der Kammer.

Kammerumlage

Die Kammerumlage dient der Organisation und Aufrechterhaltung des Selbstverwaltungskörpers Österreichische Tierärztekammer. Mit der Umlage sind jedenfalls die Kosten der Infrastruktur (Büros, Telefon, Kopierer etc.),  der Bediensteten des Kammeramtes, die standespolitische Arbeit der Funktionäre sowie diverse Aktionen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Kammer zu decken.

Um die immer wieder geforderten Serviceleistungen durch die Kammer anbieten zu können, bedarf es einer gewissen personellen wie auch infrastrukturellen Ausstattung des Kammeramtes. Ein mehr an Service bedingt aber auch ein Mehr an Kosten, sodass diesbezüglich abgewogen werden muss. Faktum ist jedenfalls, dass die Kammerumlage der Österreichischen Tierärztekammer im Prinzip seit 2003 nicht mehr angehoben und die 2006 beschlossene jährliche Indexanpassung nie umgesetzt wurde.

Ein weiterer Ausbau der Kammerarbeit ohne die Anpassung  der Kammerumlage ist jedenfalls nicht möglich. Vom einzelnen Mitglied wird die Kammer jedoch sehr oft erst  durch ihre Serviceleistungen wahrgenommen und damit steigt die Akzeptanz der Kammer.

Eine Differenzierung der Umlagenhöhe zwischen selbständig tätigen Tierärzten und angestellten Tierärzten scheint jedenfalls wichtig, zumal eine Erhöhung jedenfalls (indirekt) durch die Dienstgeber zu zahlen wäre.

Lebensmittelhygiene

Die Lebensmittelhygiene sowie der gesamte Veterinary Public Health Bereich stellen einen wichtigen Teil des Berufsbildes „Tierarzt“ dar. Die weitere Verankerung sowie die Absicherung von Veterinärmedizinern in diesem Bereich muss mit aller Kraft betrieben werden, um dieses Standbein für den Berufsstand zu erhalten.

Zusammenarbeit mit tierärztlichen Organisationen

Die Zusammenarbeit mit tierärztlichen Organisationen wie der VÖK, der VÖP, der ÖGT, der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität etc. muss dringend intensiviert werden. Durch Definition gemeinsamer Ziele oder Strategien sowie einer Bündelung der Kräfte können diese Ziele schneller erreicht werden, bringen eine win-win Situation für die beteiligten Organisationen und somit letztendlich für die Tierärzte.

Fachtierarzt

Zurzeit gibt es für alle zugelassenen Fachtierarztdisziplinen eigene, für die Erlangung des Titels Fachtierarzt erforderliche Voraussetzungen, Prüfungsordnungen und Fortbildungsverpflichtungen. Darüber hinaus sind die Lehrzielkataloge seit Jahren nicht überarbeitet und angepasst worden. Auch die Anerkennung von Diplomates ist noch nicht vorgesehen. Das gesamte Fachtierarztwesen bedarf also einer organisatorischen wie inhaltlichen Reform um die Qualität und damit den „Marktwert“ des Fachtierarztdiploms nicht zu gefährden.

Fortbildung

Die Kammer hat den gesetzliche Auftrag Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen. Dies  sollte v.a. in jenen Bereichen erfolgen, in denen eine Fortbildung am „Fortbildungsmarkt“ nicht angeboten wird. Für  Veranstaltungen mit standespolitischer Relevanz (wie beispielsweise zum Arzneimitteleinsatz oder zu Grundlagen der Betriebswirtschaft etc.) sollte die Kammer die Kosten tragen.

Grundsätzlich ist eine kontinuierliche Fortbildung über das gesamte Berufsleben unumgänglich und trägt wesentlich zur Qualität tierärztlicher Leistungen bei. Die hohe Qualität tierärztlicher Leistungen ist maßgeblich für die  Wahrnehmung des Berufssstandes in der Öffentlichkeit.

Die Archivierung der absolvierten Fortbildung in einer zentralen Bildungsdatenbank der Österreichischen Tierärztekammer stellt eine Serviceleistung der Kammer für ihre Mitglieder dar.
Die Zusammenarbeit mit der Vetmeduni Vienna ist besonders im Bezug auf die Ausbildung der Tierärzte zu intensivieren.

Lehrberuf Tierarzthelferin

Ähnlich dem deutschen Vorbild sollte auch in Österreich ein offizieller Lehrberuf der Tierarzthelferin/des Tierarzthelfers eingerichtet werden. Österreichweit unter gleichen Standards ausgebildete Tierarzthelfer/-innen führen zu einer Qualitätsoffensive in den tierärztlichen Praxen und tragen letztlich auch zur Qualität tierärztlicher Dienstleistungen bei. Bei derartigen Ausbildungsgängen ist auf den Bedarf der Kliniken und Praxen Bedacht zu nehmen.

Internationale/Europäische Kontakte

Das Veterinärwesen ist sehr stark von gesamteuropäischen Regeln bestimmt. Die aktive Mitarbeit in europäischen Organisationen wie der FVE ist außerordentlich wichtig. Zahlreiche europäische Entwicklungen können dadurch bereits frühzeitig erkannt werden und eine Reaktion auf nationale Gesetzesvorhaben kann umso schneller und fundierter erfolgen.

Öffentlichkeitsarbeit/Lobbying

Zur Etablierung eines hohen gesellschaftlichen Ansehens des Berufsstandes bedarf es regelmäßiger und professioneller Öffentlichkeitsarbeit. Es ist die Aufgabe der Kammer, das Berufsbild „Tierärztin bzw. Tierarzt“ in all seinen Facetten zu präsentieren und dadurch dem Berufsstand zu mehr Akzeptanz innerhalb der Gesellschaft zu verhelfen.
Durch gezielte Lobbyingarbeit können notwendige gesetzliche Veränderungen angeregt werden.

www.teamtritthart.at


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