Tierärztekammer Wahl 2017 Aufruf an wahlwerbende Gruppierungen
(17.02.2017) Heuer findet am 4. Mai 2017 wieder die Wahl zur Tierärztekammer statt. Konkret werden die 27 Mitglieder der Delegiertenversammlung gewählt. Die Wahl erfolgt ausschließlich durch Briefwahl.
Am 4. Mai 2017 findet die Wahl der Mitglieder der Delegiertenversammlung der Österreichischen Tierärztekammer statt. Die konkreten Vorgaben sind in der Tierärztekammer-Wahlordnung (TÄKAmWO) laut BGBl. II Nr. 420/2012 normiert.
Die Delegiertenversammlung besteht aus 27 Delegierten. Davon sind neun Personen Landesdelegierte (jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter aller Tierärztinnen und Tierärzte eines Bundeslandes) sowie 18 Personen Abteilungsdelegierte (Vertreterinnen oder Vertreter selbständigen bzw. angestellten Tierärzte im Verhältnis ihrer Mitgliederzahl). Die Delegiertenversammlung steht unter dem Vorsitz der Präsidentin oder des Präsidenten der Tierärztekammer und tagt mindestens halbjährlich.
Die beiden Abteilungen, in die die Mitglieder der Tierärztekammer eingeteilt sind, sind einerseits die Abteilung der Selbständigen, also für Kammermitglieder, die ihren Beruf freiberuflich selbständig ausüben sowie für Kammermitglieder, die Gesellschafter einer Tierärztegesellschaft sind. Zum anderen die Abteilung der Angestellten, also für Kammermitglieder, die den tierärztlichen Beruf im Arbeitsverhältnis ausüben und nicht Mitglieder der Abteilung der Selbständigen sind, da eine Person jeweils nur Mitglied einer Abteilung sein kann.
Jedes ordentliche Kammermitglieder hat 2 Stimmen je eine pro Wahlkörper, dem es angehört: Eine Stimme für die Wahl einer/eines Landesdelegierten und eine Stimme für die Wahl der/des Abteilungsdelegierten seiner Abteilung. Die Wahl erfolgt ausschließlich durch Briefwahl. Eine oberösterreichische angestellte Tierärztin wählt also im oberösterreichischen Wahlkörper die oder den oberösterreichischen Delegierte/n und weitere Delegierte aus dem bundesweiten Wahlkörper der angestellten Tierärzte.
Vorstellung der Listen im VET-MAGAZIN
Passiv wahlberechtigt (also als Kandidatinnen bzw. Kandidaten in Frage kommend) sind ebenfalls die Mitglieder des jeweiligen Wahlkörpers. Zur Unterstützung der Kandidatinnen und Kandidaten stellt das VET-MAGAZIN in den folgenden Wochen die einzelnen wahlwerbenden Listen für die Bundes- und Landeslisten vor und ersucht diese, uns geeignete Selbstpräsentationen zu übermitteln. E-Mail: [email protected]
Quellen:
- Tierärztekammer-Wahlordnung TÄKamWO:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008103 - Tierärztekammergesetz TÄKamG:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007942