Die Übergangsfrist für das verpflichtende Chippen und Registrieren von Hunden endet mit 31.12.2009

(18.12.2009) Seit 30. Juni 2008 gilt für alle Hunde in Österreich die Chippflicht. Alle nach diesem Datum geborenen Welpen müssen spätestens bis zum dritten Lebensmonat bzw. noch vor deren Weitergabe an ihre Besitzer gechippt und in eine Datenbank eingetragen werden. Mit Ende dieses Jahres endet nun auch die Übergangsfrist für erwachsene Hunde.

Österreichische Tierärztekammer Noch nicht gechippte bzw. noch nicht in den amtlichen Bereich der Datenbank eingetragene Tiere müssen bis spätestens 31. Dezember 2009 elektronisch gekennzeichnet und registriert werden.

Der reiskorngroße Mikrochip trägt alle relevanten Informationen in Form einer Zahlenkombination, um jedes Tier eindeutig identifizieren und seinem Halter zuordnen zu können. Seit Einführung der Chippflicht konnte die Aufenthaltszeit von Hunden in den Tierheimen erheblich verringert werden, da die Tiere schneller an den Tierbesitzer rückvermittelt werden können.

Die Daten des Tieres sowie seines Halters werden in einer österreichweiten bundesländerübergreifenden Datenbank gespeichert. Für die Zukunft ist die Erstellung einer bundesländerübergreifende Tierdatenbank durch das Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend geplant.

Zwischenzeitlich übernimmt diese verantwortungsvolle Funktion dieDatenbank "ANIMALDATA.COM". Dort gespeicherte und aktualisierte Daten werden vom BMG zwischenzeitlich als amtliche Registrierstelle übernommen.

 


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