Positive Bilanz für den Tiergesundheitsdienst

(27.07.2006) Der Tiergesundheitsdienst unterstützt den erforderlichen Wandel vom Reparatur‑ zum Vorsorgeprinzip in der Nutztierhaltung.

Das Qualitätssicherungssystem Tiergesundheitsdienst (TGD) sorgt seit 1. Oktober 2003 für erhöhte Lebensmittelsicherheit in Österreich. Die freiwillige, aber vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit zwischen Landwirt und Tierarzt im Tiergesundheitsdienst bringt messbare Verbesserungen.

Gemeinsames Ziel ist der Wandel vom Reparatur‑ zum Vorsorgeprinzip. Durch regelmäßige tierärztliche Betriebsbesuche sowie umfassende veterinärmedizinische Beratung und Betreuung in den Bereichen Haltungsbedingungen, Stallklima, Stallhygiene und Fütterung der landwirtschaftlichen Nutztiere wird die Leistungsfähigkeit der Nutztiere erhalten und der Tierarzneimitteleinsatz minimiert.

Die Zusammenarbeit von Tierarzt und Landwirt im Tiergesundheitsdienst (TGD) dient dem gesundheitlichen Wohl der Tiere und den Interessen der Konsumenten. Die beratenden Nutztierpraktiker unterstützen die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft, indem sie durch ihr Know how die Gesundheit der heimischen Nutztiere und damit die Qualität der tierischen Lebensmittel erhalten.

Vom TGD profitieren jene Konsumenten, die sichere, qualitativ einwandfreie Lebensmittel wünschen und eine transparente, nachvollziehbare, tier- und umweltgerechtere Lebensmittelproduktion fordern.

Durch systematische, vorsorgende und therapeutische Vorkehrungen stabilisieren die TGD-Maßnahmen die Tiergesundheit in der landwirtschaftlichen Tierhaltung auf einem guten Niveau. Im Interesse der Konsumenten minimiert der Tierarzt durch die laufende Beratung der Tierhalter und die umfassende Betreuung der Tierbestände den Einsatz von Tierarzneimitteln.

Dank einer umfangreichen Dokumentation über den jeweiligen Gesundheits- und Krankheitsstatus der Tiere und die erfolgte Tierarzneimittelanwendung bei den Nutztieren eines Betriebes sind alle gesundheits- und tierarzneimittelrelevanten Informationen (z.B.: Wartezeit = Critical Control Point nach HACCP) stets rückverfolgbar.

Gesundheitsvorsorge und restriktiver Tierarzneimitteleinsatz

"Für das ressortzuständige Gesundheitsministerium waren die guten Erfahrungen mit den ersten regionalen Tiergesundheitsdiensten, aber auch die schlechten Erfahrungen mit diversen Tierarzneimittelskandalen Anlass, das Erfolgsmodell Tiergesundheitsdienst bundesweit zu etablieren", erklärt Franz Krispel, Präsident der Landesstelle Steiermark der Österreichischen Tierärztekammer, und betont einen entscheidenden Vorteil für die Landwirte: "Im Rahmen des TGDs erhalten die bei der Produktion tierischer Lebensmittel Beteiligten Rechtssicherheit für sämtliche Aspekte der Tierarzneimittelanwendung."

Fort- und Weiterbildung der TGD-Beteiligten

Für das nun bundesweite Qualitätssicherungssystem TGD bilden sich Tierhalter und Tierärzte regelmäßig durch verpflichtend vorgeschriebene Schulungen und Weiterbildungs­veranstaltungen praktisch und theoretisch weiter.

"Wir beobachten allerdings mit Sorge, dass im Bereich der gesetzlich vorgesehenen Schulungsmaßnahmen die Vorgangsweise zwischen den einzelnen TGDs leider oft nicht so gut abgestimmt ist, wie dies erforderlich wäre", sagt Helmut Wurzer, Präsident der Österreichischen Tierärztekammer, und präzisiert: "Jene verpflichtenden Kurse, die von den Landwirten und Tierärzten besucht werden müssen und heute von den Länder-TGDs angeboten werden, sind inhaltlich und qualitativ so verschieden, dass wir mit allem Nachdruck anregen, bundesweit einheitliche Kurse zentral anzubieten, diese aber dezentral abzuhalten."

Die Österreichische Tierärztekammer fordert statt der stark unterschiedlich agierenden Länder-TGDs einen gesamtösterreichischen TGD. Schließlich verursachen neun Geschäftsführungen mit neun Büros nicht nur höhere Betriebs- und Verwaltungskosten, sondern auch jene unabgestimmte Arbeitsweise, die das Leistungspotential des TGDs deutlich senkt.

Für das aktuelle Länder-Modell wäre eine zentrale Verbindungsstelle, die zwischen den einzelnen Länder-TGDs bundesweit einheitliche Richtlinien und Vorgangsweisen abstimmen kann, eine wesentliche Verbesserung. Erste Wahl ist und bleibt aber ein bundesweit einheitlicher, gesamtösterreichischer TGD.

Detaillierte Lebensmittelketteninformation

Aktuell wird der TGD-Maßnahmenkatalog aufgrund der jüngsten Vorgaben des europäischen Lebensmittelgesetzes (Lebensmittelketteninformation) erweitert. Schon bald werden Landwirt bzw. Tierarzt den Schlachthof im Voraus über den jeweiligen Gesundheitszustand der zu schlachtenden Tiere informieren. Ergänzend dazu werden durch das "Rückmeldesystem Schlachthof" tiergesundheitsrelevante Auffälligkeiten der Schlachttiere dokumentiert und dem betreuenden Tierarzt und dem Ursprungsbetrieb mitgeteilt, damit diese im Rahmen des Betreuungsvertrages die jeweiligen Ursachen beseitigen können.

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