Gesundheits-Minister Mückstein verschärft die Einreise-Bestimmungen für Hundewelpen

(20.09.2021) Gesetzesänderung soll illegalem Welpenhandel erschweren: Welpen dürfen erst ab der 16. Woche nach Österreich importiert werden

Bislang ist es in Österreich möglich, Hunde- und Katzenwelpen ohne Tollwutimpfung bereits ab einem Alter von 8 Wochen ins Land zu verbringen. Dafür muss der/die VerkäuferIn lediglich bescheinigen, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen zu sein.

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)

Dank dieser Ausnahmeregelung hatten unseriöse professionelle WelpenhändlerInnen bislang leichtes Spiel, ihre oftmals kranken und aus zweifelhaften Quellen stammenden Tiere zum Verkauf nach Österreich zu bringen.

„Der illegale Welpenhandel ermöglicht hohe Gewinne bei geringem Risiko, er ist eine profitable Einkommensquelle für kriminelle Netzwerke. Dabei werden Welpen häufig viel zu früh von der Mutter getrennt und langen Reisen quer durch Europa ausgesetzt. Durch eine aktuelle Gesetzesänderung wollen wir diesen Machenschaften einen weiteren Riegel vorschieben“, erklärt Tierschutzminister Wolfgang Mückstein.

Künftig soll durch eine Rechtsanpassung die Einreise von Welpen nach Österreich erst gestattet werden, wenn eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann.

Da Welpen erst ab einem Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden dürfen und weitere drei Wochen notwendig sind, um den Impfschutz auszubilden, dürfen Welpen künftig erst ab einem Alter von 16 Wochen nach Österreich einreisen.

Gerade in der Pandemie hat es einen Haustier-Boom gegeben, wodurch das Feld des illegalen Welpenhandels attraktiver wurde. Wie ein aktueller Fall aus Deutschland zeigt, besteht die Gefahr, dass durch den frühzeitigen Import von Welpen die Tollwut nach Österreich transportiert wird.

 Die für Hund und Mensch tödliche Tollwut gilt in Österreich eigentlich als ausgerottet. Diese gefährliche Virus-Infektion löst bei Säugetieren wie Hunden und Katzen sowie auch beim Menschen eine Hirnentzündung aus, die schließlich zum Tod führen kann.

„Unser Verordnungsentwurf reduziert das Leid der Tiere, die ohnehin schon enormen Stress erleiden und schützt uns zeitgleich vor der Rückkehr der bereits als ausgerottet gegoltenen Tollwut“, bilanziert Mückstein.




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