EFSA leistet Beratung zur Hitzebehandlung von zweischaligen Weichtieren
(16.12.2015) Sachverständige der EFSA haben mögliche Alternativen zur aktuellen Praxis der Hitzebehandlung von Muscheln bewertet, die von EU-Rechtsvorschriften vor deren Inverkehrbringen verlangt wird. Diese Art der Behandlung, die nötig ist, um mögliche Viren abzutöten, kann sich auf die Qualität der Endprodukte auswirken.
Zweischalige Weichtiere wie Miesmuscheln, Austern und Sandmuscheln können eine Quelle für Norovirus- und Hepatitis A-Infektionen beim Menschen sein. In Geweben von Muscheln reichern sich während der Nahrungsaufnahme durch das Ausfiltern von Kleinlebewesen aus kontaminiertem Wasser Viruspartikel an.
Die Sachverständigen des Gremiums für biologische Gefahren haben insbesondere Zeit/Temperatur-Kombinationen ermittelt, die der derzeitigen Auflage entsprechen, dass Muscheln einer Hitzebehandlung von 90 °C für 90 Sekunden zu unterziehen sind, und welche die gleiche Verringerung der Viruskonzentration zur Folge hätten.
Darüber hinaus zeigten die Wissenschaftler, dass die aktuelle Praxis der Hitzebehandlung von 90 °C für 90 Sekunden zu verschiedenen Graden der Virusreduktion führen kann, je nachdem welches Verfahren angewandt wird was insbesondere von der Aufheiz- und Abkühlzeit abhängt (der Zeit also, die benötigt wird, um 90 °C zu erreichen bzw. auf Raumtemperatur zurückzukehren).
Die Sachverständigen der EFSA empfehlen den Risikomanagern, ein angemessenes Schutzniveau für die öffentliche Gesundheit festzulegen.
Davon ausgehend können Risikobewerter dann die gewünschte Virusreduktion und die zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Hitzebehandlung bestimmen, erklärte Marta Hugas, Leiterin des EFSA-Referats für biologische Gefahren und Kontaminanten.
Dies wird es Unternehmen ermöglichen, Verfahren zu entwickeln, die den Rechtsvorschriften entsprechen und zugleich die gewünschte Produktqualität erzielen, so Hugas weiter.
Link: Heat treatment of live bivalve molluscs to eliminate pathogenic micro-organisms