Vogelgrippe: Neue H5N1-Verdachtsfälle in Wien

(04.04.2006) Schutzzone wird auf die Bezirke 19 und 20 ausgeweitet. Sechs neue H5N1-Verdachtsfälle wurden dem Wiener Veterinäramt (MA 60) am Dienstag von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Mödling gemeldet.

Alle Tiere wurden entlang der Donau im 21. oder 22. Bezirk gefunden und zwischen 21. und 28. März 2006 in das Labor geschickt. Auf Grund der neuen Befunde hat die MA 60 dem Gesundheitsministerium vorgeschlagen, die Schutzzone im Bundesland Wien auf die Bezirke 19 und 20 zu erweitern.

Wiener Veterinäramt (MA 60) Die Schutzzone umfasst somit die Bezirke 2, 11, 19, 20, 21 und 22. Die Überwachungszone umfasst die restlichen Gemeindebezirke. "Es ist zu erwarten, dass die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums mit Ablauf des heutigen Tages in Kraft treten wird", erklärt der Leiter des Wiener Veterinäramtes Dr. Walter Reisp. Die Schutzzone soll in Wien mindestens bis zur 17. Kalenderwoche aufrecht bleiben, die Überwachungszone bis zur 18. Woche.

Zur endgültigen Abklärung werden Proben von allen Verdachtsfällen in das EU-Referenzlabor nach Weybridge gesandt. Von den drei Verdachtsfällen der Vorwoche sind bis dato noch keine Ergebnisse aus Großbritannien gemeldet worden. Der Wasserpark im 21. Bezirk bleibt für BesucherInnen bis auf weiteres gesperrt.

Vom Veterinäramt Wien werden die Geflügel haltenden Betriebe in der Schutzzone laufend kontrolliert. Bei den bisherigen Kontrollen konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden. GeflügelhalterInnen in ganz Wien sind aufgefordert, Geflügel weiterhin im Stall sowie Enten und Gänse von anderem Geflügel getrennt zu halten. Die Jagd auf Wassergeflügel ist verboten.

In den Schutzzonen ist zusätzlich das Entfernen, Transportieren und Einbringen von Geflügel verboten. Frisches Geflügelfleisch aus den Betrieben innerhalb der Schutzzone darf nicht verkauft werden. An den Ein- und Ausgängen zu den Geflügelhaltungen sind geeignete Desinfektionsmaßnahmen zu treffen. Vogelschauen und Ausstellungen mit Vögeln sind verboten.

Für die Bevölkerung bestehe weiterhin keine Gefahr, unterstreicht Reisp. Der direkte Kontakt mit wildem Wassergeflügel und auch der Kontakt mit dem Kot dieser Tiere sollte jedoch vermieden werden. Für Anfragen steht weiterhin die Helpline des Veterinäramts unter der Telefonnummer (01) 4000/8060 rund um die Uhr zur Verfügung.

Ein Merkblatt der MA 60 zum Thema gibt es im Internet auf der wien.at-Seite unter dem link http://www.wien.gv.at/nachrichten/vogelgrippe1.html

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