Schweiz: Bundesrat erlässt Massnahmen gegen gefährliche Hunde

(14.04.2006) Der Bundesrat hat am 12.4.2006 Massnahmen zum Schutz vor gefährlichen Hunden erlassen. Die Massnahmen zielen in erster Linie auf die Vorbeugung von Vorfällen mit Hunden (Hundebisse). Sie treten auf den 2. Mai 2006 in Kraft.

Das Ziel dieser Massnahmen sind verantwortungsvolle Halter und gut sozialisierte Hunde. Dies beginnt bei der Zucht, die auf geringe Aggressionsbereitschaft ausgerichtet sein muss. Das bedeutet, dass Zucht und Haltung die Sozialverträglichkeit der Hunde zum Ziel haben muss. Der Halter hat zudem die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit sein Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet.

Bei verhaltensauffälligen Hunden aber sollen die Vollzugsbehörden rasch durchgreifen können. Ärzte, Tierärzte, Zollorgane und Hundeausbildner müssen deshalb Hundebisse bei Menschen oder anderen Tieren, aber auch Anzeichen von übermässiger Aggression den zuständigen kantonalen Stellen melden.

Die jetzt beschlossenen Massnahmen werden in der zur Zeit laufenden Totalrevision der Tierschutzverordnung überprüft. Auch weitere Massnahmen, etwa bezüglich der Ausbildung von Hundehaltern, sind möglich.

Ausserdem hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die Frage einer Verschärfung der Haftpflicht für Hundehalter zu prüfen; insbesondere eine obligatorische Tierhalterhaftpflichtversicherung für alle oder bestimmte Gruppen von Hunden.

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